Beiträge und Zuschläge

Zuschläge für die Betreuung von Kindern unter 18 Monaten

Kitas mit Betreuungsbeiträgen erhalten für die Betreuung von Kindern unter 18 Monaten einen Zuschlag von 800 Franken pro Vollzeitplatz und Monat. Dieser Zuschlag ist unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Eltern. Bei Eltern, die Betreuungsbeiträge erhalten, wird der Zuschlag automatisch zum Betreuungsbeitrag dazu gerechnet. Eltern, die ausser dem Zuschlag keinen Anspruch auf Betreuungsbeiträge haben, können bei der Fachstelle Tagesbetreuung ein Gesuch einreichen.

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Zuschläge für die Betreuung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf

Kitas mit Betreuungsbeiträgen sind verpflichtet, auch Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf aufzunehmen. Für die Betreuung eines Kindes mit besonderem Betreuungsbedarf kann die Kita einen Zuschlag von 800 Franken pro Vollzeitplatz und Monat erhalten.

Um den Zuschlag zu erhalten, muss die Kita einen Antrag an das Zentrum für Frühförderung oder den Kinder- und Jugenddienst stellen und den Zuschlag begründen.

Antrag Zuschlag für die Betreuung eines Kindes mit besonderem Betreuungsbedarf

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Zuschläge für die obligatorische Deutschförderung

Kitas dürfen zur obligatorischen Deutschförderung verpflichtete Kinder im Jahr vor dem Kindergarteneintritt aufnehmen. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der zusätzliche Aufwand für die obligatorische Deutschförderung wird in deutschsprachigen Kitas mit einem monatlichen Zuschlag von 150 Franken pro Kind entschädigt.

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Beiträge zur Förderung des Berufsnachwuchses

Kitas erhalten Beiträge zur Förderung des Berufsnachwuchses. Beiträge werden gewährt für Personen in den Ausbildungen Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ, Erwachsene, die den Berufsabschluss Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ nachholen, sowie Studierende in pädagogischen Ausbildungen an höheren Fachschulen.

Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung des Berufsnachwuchses in Kindertagesstätten