Gründung / Bewilligung

Bewilligung

Kitas brauchen eine Betriebsbewilligung durch den Kanton. Die Bewilligung bestimmt die maximale Anzahl Betreuungsplätze. Sie ist an jene Person gebunden, die die pädagogische Gesamtverantwortung trägt. Wechselt die Kita-Leitung, braucht es eine neue Bewilligung.

Die Fachstelle Tagesbetreuung überprüft, ob die Voraussetzungen zum Betrieb einer Kita erfüllt sind. Diese sind in den Richtlinien über die Bewilligung und Aufsicht definiert. Im Wesentlichen gilt es folgende Punkte sicherzustellen:

  • Organisation: Die Strukturen und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. Die Aufgabenteilung zwischen Trägerschaft, Geschäftsleitung und Kita-Leitung muss schriftlich festgehalten sein.
  • Personal: Die Leitung und das Betreuungspersonal verfügen über die erforderlichen Qualifikationen. Es ist genügend ausgebildetes Personal vorhanden, um den Betreuungsschlüssel einzuhalten. Die Stellenplanung ist zu dokumentieren.
  • Konzepte: Ein Betriebskonzept hält die Struktur der Kita mit Zielgruppe, Anzahl Plätze, Öffnungszeiten etc. fest. Sicherheits- und Hygienekonzepte sind vorhanden. In einem pädagogischen Konzept sind die Grundsätze in der Betreuung und die pädagogische Haltung der Kita beschrieben.
  • Räumlichkeiten: Die Räumlichkeiten entsprechen den Vorgaben und eignen sich für die Betreuung von Kindern. Sie sind vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat für die Nutzung als Kita frei gegeben.
  • Finanzen: Ein realistisches Finanzierungskonzept liegt vor.

Das Gesuch mit Beilagen ist mindestens 3 Monate vor der Eröffnung einzureichen.

Bewilligungsgesuch

Richtlinien über die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten

Die Bewilligung zum Betrieb einer Kita wird in der Regel unbefristet erteilt. Nach spätestens vier Jahren wird die Bewilligung durch die Fachstelle Tagesbetreuung überprüft.

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Umbau und Umnutzung von Räumlichkeiten

Sollen bestehende Räumlichkeiten neu als Kita genutzt werden, braucht es ein Baubegehren an das Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Auch für den Umbau oder die Erweiterung einer Kita braucht es ein Baubegehren.

Das Inspektorat prüft, ob die Liegenschaft nach dem Umbau den Vorschriften entspricht – insbesondere der Feuerpolizei und des Lebensmittelinspektorats.

Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Münsterplatz 11
4001 Basel
Tel. +41 61 267 92 00
www.bgi.bs.ch

Merkblatt zum Ablauf bei Umbau und Umnutzung von Räumlichkeiten

Kitas können bei der Fachstelle Tagesbetreuung Investitionsbeiträge für einen Umbau beantragen. Die First für die Einreichung von Gesuchen ist jeweils am 30. April, am 31. August und am 31. Dezember.

Gesuchformular für Investitionsbeiträge

Richtlinien für die Gewährung von Investitionsbeiträgen

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Sicherheit

Jede Kita muss ein eigenes Sicherheitskonzept haben. Grundlage dazu ist der Ordner «Sicherheit in der Kita» der Fachstelle Tagesbetreuung und der Fachstelle Sicherheit des Erziehungsdepartements.

Jede neue Kita erhält kostenlos einen Ordner. Zusätzliche Exemplare können auf der Vermittlungsstelle Tagesbetreuung, Freie Strasse 35, für 40 Franken gekauft werden.

Weitere Informationen zum Thema Sicherheit sind auf der Website unter Sicherheit, Gewalt, Gesundheit zu finden.

Weitere Zuständigkeiten:

Brandschutz und Risikokontrolle

Gebäudeversicherung Basel-Stadt, Feuerpolizei
Aeschenvorstadt 55, Postfach
4010 Basel
Tel. +41 61 205 30 00
gvbs@gvbs.ch
www.gvbs.ch

Lebensmittelhygiene

Kantonales Laboratorium Basel-Stadt, Lebensmittelinspektorat
Kannenfeldstrasse 2, 4012 Basel
Tel. +41 61 385 25 00
sekr.kantonslabor@bs.ch
www.kantonslabor-bs.ch

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Finanzierung

Wer eine Kita eröffnen möchte, kann beim Bund vor der Betriebsaufnahme eine Finanzhilfe beantragen. Das Impulsprogramm zur Schaffung von Betreuungsplätzen läuft bis zum 31. Dezember 2024.

Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen