Gesetzliche Grundlagen
Die Vorgaben an die Bewilligung für eine Kindertagesstätte sind in der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO) vom 19. Oktober 1977 geregelt.
Am 1. Januar 2022 ist das totalrevidierte Tagesbetreuungsgesetz in Kraft getreten, zusammen mit den dazugehörigen Verordnungen und Richtlinien:
Gesetz betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz)
Erläuterungen zur Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung
Erläuterungen zur Tagesbetreuungsbeitragsverordnung
Richtlinien über die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten
Richtlinien über die Bewilligung und Aufsicht von Tagesfamilien
Richtlinien für die Gewährung von Betreuungsbeiträgen
Richtlinien für die Berechnung von Betreuungsbeiträgen in Härtefällen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschlägen für spezielle Betreuungszeiten
Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für einen Betreuungsplatz ausserhalb des Kantons