Verbesserungen bei der Tagesbetreuung

Ab 1. August 2024 gelten im Kanton Basel-Stadt neue Regelungen in der Tagesbetreuung. Sie verbessern die Arbeitsbedingungen und die Betreuungsqualität in Kitas mit Betreuungsbeiträgen.

Informationen zur Umsetzung:

Neuerungen Tagesbetreuung ab August 2024

nach oben

Betreuungsschlüssel

In Kitas mit Betreuungsbeiträgen werden ab 1. August 2024 Praktika nicht mehr dem Betreuungsschlüssel angerechnet. Was bedeutet das für den Betreuungsschlüssel?

Der Betreuungsschlüssel hat zwei Aspekte:

1. Betreuungsschlüssel vor Ort (auf den Gruppen)

Der Betreuungschlüssel auf den Gruppen bleibt gleich: Für je 10 Kinder braucht es eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson; eine Betreuungsperson ist maximal für fünf Kinder zuständig.

2. Anteil Fachpersonen

Das ist der Anteil an pädagogisch ausgebildetem Personal, das es für die Betreuung der belegten Plätze braucht. Der Anteil an pädagogisch ausgebildetem Personal muss auf zwei Drittel erhöht werden. Weil mehr Personal mit einer pädagogischen Ausbildung angestellt ist, wird die Personalplanung einfacher und der Betreuungsschlüssel auf den Gruppen verbessert.

Bis wann muss diese Vorgabe umgesetzt sein?

Die Fachstelle Tagesbetreuung überprüft den Anteil Fachpersonen mit der jährlichen Erhebung von Personal und Belegung. Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben, also ab dem 1. August 2025, müssen zwei Drittel des Betreuungspersonals eine pädagogische Ausbildung haben. Ein Drittel kann ohne pädagogische Ausbildung sein.

In meiner Kita beschäftigen wir viele Personen ohne pädagogische Ausbildung. Was geschieht mit ihnen?

Für Betreuungspersonal ohne pädagogische Ausbildung gibt es eine Spezialregelung: Meldet sich diese Betreuungsperson bis zum 1. August 2025 für eine Nachholbildung an (z.B. verkürzte Berufslehre, Nachholbildung oder Validierungsverfahren), wird dies berücksichtigt. Während der Zeit der Nachholbildung reduziert sich die Zwei-Drittel-Vorgabe um die Stellenprozente der Person in Nachholbildung.

Die Spezialregelung bezieht sich ausschliesslich auf die Vorgaben zum Anteil Fachpersonen. Im Betreuungsschlüssel in den Gruppen wird die Person weiterhin als Personal ohne pädagogische Ausbildung erfasst.

Betreuungspersonen, die keine Nachholbildung machen möchten, dürfen weiter beschäftigt werden und können dem Betreuungsschlüssel in den Gruppen angerechnet werden.

Praktika werden im Betreuungsschlüssel durch pädagogisch ausgebildetes Personal ersetzt. Darf eine Kita mit Betreuungsbeiträgen weiterhin Praktikant/innen beschäftigen?

Praktika dürfen weiterhin angeboten werden, um einen Einblick in den Berufsalltag zu ermöglichen und den Berufseinstieg zu erleichtern. Praktikant/innen werden jedoch nicht mehr dem Betreuungsschlüssel angerechnet.

Bei der Anstellung von Praktikant/innen gelten die Regeln des kantonalen Mindestlohns. Das heisst, das Praktikum darf höchstens 6 Monate dauren, danach muss der Mindestlohn bezahlt werden.

Wir empfehlen den Kitas, Lehrstellen direkt – ohne vorgängiges Praktikumsjahr – zu besetzen.

Was passiert mit den Praktikant/innen, die bereits in meiner Kita arbeiten?

Für bereits vereinbarte Praktikumsverhältnisse ab Schuljahr 24/25 empfehlen wir die direkte Umwandlung in eine Lehrstelle.

Für alle Praktikant/innen, die keine Lehre antreten möchten, gelten die Regeln des kantonalen Mindestlohns. Das heisst, das Praktikum darf höchstens 6 Monate dauren, danach muss der Mindestlohn bezahlt werden. Die Pratkika werden nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr dem Betreuungsschlüssel angerechnet.

In den Modellkosten gibt es zwei Formen von Praktika: Das Praktikum vor der Berufslehre und das obligatorische Praktikum. Werden beide im Betreuungsschlüssel nicht mehr angerechnet?

Im Betreuungsschlüssel werden gar keine Praktika mehr angerechnet. Praktika vor der Berufslehre werden in den Modellkosten mit pädagogisch ausgebildetem Personal ersetzt. Obligatorische Praktika werden zum Beispiel im Hinblick auf ein Studium oder im Rahmen eines Zwischenjahres absolviert. Diese werden in den Modellkosten mit Personal ohne pädagogische Ausbildung ersetzt.

nach oben

Lohnvorgaben

Die Entlöhnung des Betreuungspersonals muss sich nach den Lohnklassen des Betreuungspersonals der Tagesstrukturen der Volkschulen richten. Was bedeutet das für die Löhne des Betreuungspersonals einer Kita mit Betreuungsbeiträgen?

Das bedeutet:

  • Pädagogisch ausgebildete Personen sind der Lohnklasse 10 zugeordnet.
  • Personen ohne pädagogische Ausbildung sind der Lohnklasse 7 zugeordnet.

Alle Stellen beim Kanton Basel-Stadt sind einer Lohnklasse zugeordnet. Lohnklassen sind in Lohnstufen aufgeteilt. Die Lohnstufen richten sich nach der Berufserfahrung einer Person. Der tiefste Lohn darf die Vorgabe zu Lohnklasse 10 / Lohnstufe A respektive Lohnklasse 7 / Lohnstufe A nicht unterschreiten. Zudem muss die Berufserfahrung berücksichtigt werden. Die Lohntabellen des Kantons werden jeweils Anfang des Jahres aktualisiert und veröffentlicht.

Eine Kita mit Betreuungsbeiträgen kann innerhalb der festgelegten Lohnklassen frei entscheiden, wie eine Betreuungsperson eingestuft wird. Zudem muss die Berufserfahrung berücksichtigt werden. Somit muss eine Person mit beispielsweise fünfzehn Jahren Berufserfahrung im mittleren Bereich der Lohnstufe entlöhnt werden. Im Lauf der Anstellung muss eine Lohnentwicklung stattfinden. Die Kitas können dies innerhalb ihrer eigenen Lohnsysteme umsetzen.

Müssen wir unsere Löhne anpassen?

Kitas mit Betreuungsbeiträgen sind verpflichtet, dass sich der Lohn des Betreuungspersonals nach den Lohnklassen der Tagesstrukturen der Volksschulen richtet.

Sie müssen die Löhne des Betreuungspersonals also anpassen, sollten diese nicht der Bandbreite der Lohnklasse 10 für pädagogisch ausgebildetes Personal bzw. Lohnklasse 7 für Personal ohne pädagogische Ausbildung entsprechen.

nach oben

Teuerungsausgleich auf den Lohnkosten

Wer erhält den Teuerungsausgleich?

Alle Mitarbeitenden einer Kita mit Betreuungsbeiträgen erhalten den Teuerungsausgleich, also auch administratives Personal, Köchinnen und Köche, Hauswirtschaftspersonal (Reinigung, etc.) oder Springerinnen und Springer im Stundenlohn, wenn sie durch die Kita angestellt sind.

Die Löhne von Lernenden sowie von eventuell beschäftigten Praktikant/innen sind vom Teuerungsausgleich ausgenommen.

Wonach richtet sich der Teuerungsausgleich?

Der Teuerungsausgleich entspricht demjenigen für Mitarbeitende des Kantons Basel-Stadt. Die Löhne der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt werden jeweils auf den 1. Januar entsprechend der Teuerung nach dem Basler Index der Konsumentenpreise angepasst.

Der Regierungsrat entscheidet Ende Dezember über einen Teuerungsausgleich. Die Fachstelle Tagesbetreuung informiert die Kitas jeweils Anfang Jahr über die Höhe des Teuerungsausgleichs.

Der Teuerungsausgleich wird auf den in den Modellkosten hinterlegten Lohnkosten gewährt.

Wie hoch ist der Teuerungsausgleich?

Der Teuerungsausgleich wird auf Basis der tatsächlichen Belegung einer Kita durch alle Kinder mit Wohnsitz Basel-Stadt berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Betreuungsbeiträge vom Kanton bekommen.

Wie wird der Teuerungsausgleich den Kitas ausbezahlt?

Der Teuerungsausgleich wird monatlich zusammen mit den Betreuungsbeiträgen ausbezahlt. Er wird in den Monatszahlungen getrennt ausgewiesen.

Die Kitas sind verpflichtet, den Betrag für den Teuerungsausgleich allen Mitarbeitenden weiterzugeben. Der Betrag muss vollumfänglich weitergegeben. Je nach Belegung ist es möglich, dass nicht der volle Prozentsatz der kantonalen Teuerung ausbezahlt werden kann.

Wie zahlen die Kitas den Teuerungsausgleich an ihre Mitarbeitenden?

Die Kitas müssen den Teuerungsausgleich auf dem effektiven Bruttolohn der Mitarbeitenden individuell berechnen und die Löhne jeweils per 1. Januar anpassen. Eine rückwirkende Anpassung ist möglich.

Werden die Modellkosten durch den Teuerungsausgleich höher?

Die Modellkosten werden nicht automatisch angepasst. Damit bleiben die Berechnungsgrundlagen für die Betreuungsbeiträge an die Eltern und somit die Kosten der Eltern unverändert. Wie bisher wird die Höhe der Modellkosten regelmässig überprüft und periodisch, d.h. mindestens alle vier Jahre angepasst. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der gewährte Teuerungsausgleich auf den Lohnkosten in den Modellkosten nachgeführt.

nach oben

Finanzierung

Wie werden die neuen Vorgaben finanziert?

Modellkosten sind die Grundlage für die Berechnung der Betreuungsbeiträge. Werden die Modellkosten erhöht, erhöhen sich auch die Betreuungsbeiträge, die den Kitas mit Betreuungsbeiträgen monatlich auszahlt werden. Damit steht den Kitas mehr Geld zur Verfügung.

Modellkosten ab 1. August 2024

Für die Betreuung eines Kindes unter 18 Monaten sowie für die Betreuung eines Kindes mit besonderem Betreuungsbedarf werden Zuschläge gewährt. Werden auch diese Zuschläge erhöht?

Kitas erhalten diese Zuschläge, weil Kinder unter 18 Monate und Kinder mit höherem Betreuungsbedarf im Betreuungsschlüssel 1.5 Plätze belegen.

Die Zuschläge werden von bisher 800 Franken auf 950 Franken pro Vollzeitplatz und Monat erhöht.

Muss eine Kita ihre Preise anpassen?

Mit den neuen Modellkosten und Zuschlägen müssen die Kitas die Preise anpassen.

Der Monatspreis darf höchstens 300 Franken unter den Modellkosten und höchstens 100 Franken über den Modellkosten liegen. Das heisst:

  • Für ein Kind über 18 Monate:  2'634 bis 3'034 Franken pro Vollzeitplatz und Monat
  • Für ein Kind unter 18 Monate: Zuschlag von 950 Franken pro Vollzeitplatz und Monat

Die Kitas müssen die neuen Preise der Fachstelle Tagesbetreuung mit dem Meldeformular mitteilen. Die Fachstelle Tagesbetreuung passt die neuen Preise im Kita-Verzeichnis an.

nach oben

Welche Änderungen gibt es für Firmenkitas?

Firmenkitas sind Kitas, die ausschliesslich Plätze für Kinder von Mitarbeitenden der Firma anbieten. Eltern von Kindern in Firmenkitas hatten bisher keinen Anspruch auf Betreuungsbeiträge. Neu erhalten auch diese Eltern Betreuungsbeiträge, wenn die Kinder ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben.

Firmenkitas müssen alle Vorgaben an Kitas mit Betreuungsbeiträgen erfüllen. Sie sind jedoch von der Pflicht befreit, Kinder diskriminierungsfrei aufzunehmen. Sie dürfen Kinder von Eltern der eigenen Firma bevorzugt aufnehmen. Es ist den Firmenkitas freigestellt, ob sie freie Plätze mit Kindern von Eltern belegen, die nicht in ihrer Firma arbeiten.

nach oben