Für Trägerschaften

Überprüfung des Leumunds

In der Arbeit mit Kindern dürfen keine Personen mit Vorstrafen wegen Übergriffen oder anderen schweren Vergehen beschäftigt werden und die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde ist dafür verantwortlich, dies regelmässig zu überprüfen.

Die Abteilung Jugend- und Familienangebote (JFA) ist als kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde von Kindertagesstätten, Tagesfamilien, Kinder- und Jugendheimen sowie Pflegefamilien und Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege (DAF) verpflichtet, bei allen Mitarbeitenden eine Leumundsprüfung durchzuführen und holt dazu einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA ein.

Einrichtungen melden alle neuen Mitarbeitenden zeitnah. Nutzen Sie bitte folgendes Formular und schicken Sie es uns als Excel-Datei zurück.

Für Kitas:

Meldung neue MA Kita

Für Heime:

Meldung neue MA Heime

Zudem holt die JFA jährlich von allen Mitarbeitenden sowie von Tages- und Pflegeeltern einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA ein. Bitte informieren Sie ihre Mitarbeitenden, dass wir regelmässig Behördenauszüge einholen. Es kann dazu das Informationsblatt abgegeben werden:

Informationsblatt für Mitarbeitende

Weitere Informationen:

Merkblatt Leumundsprüfung

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Frei- und Feiertage

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Lohntabellen des Kantons

Gemäss Lohngesetz werden die Lohnansätze jeweils auf den 1. Januar entsprechend dem Basler Index der Konsumentenpreise vom November des Vorjahres neu festgesetzt.

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Ansätze für Studienabgängerinnen und Studienabgänger während eines Praktikums nach Abschluss des Studiums

Die Ansätze für die Entschädigung von Studienabgängerinnen und Studienabgängern beträgt seit über zehn Jahren CHF 2'600 pro Monat (inkl. Anteil 13. Monatslohn). Eine Anpassung an die Teuerung erfolgte nicht. Andere Kantone haben ihre Ansätze bereits erhöht. Zudem differenzieren sie bei der Entschädigung mehrheitlich zwischen einem Master- und einem Bachelorabschluss sowie der Dauer der bisher absolvierten Praktika und Volontariate. Insbesondere die deutliche Erhöhung der Ansätze im Kanton Basel-Landschaft per 1. Januar 2012 rechtfertigt nun eine Angleichung im Kanton Basel-Stadt.

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Dokumente aus dem Finanzbereich

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Vereinsorganisation

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Sicherheitsblätter

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Diverse Dokumente

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