Für Trägerschaften

Überprüfung des Leumunds

In der Arbeit mit Kindern dürfen keine Personen mit Vorstrafen wegen Übergriffen oder anderen schweren Vergehen beschäftigt werden und die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde ist dafür verantwortlich, dies regelmässig zu überprüfen.

Die Abteilung Jugend- und Familienangebote (JFA) ist als kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde von Kindertagesstätten, Tagesfamilien, Kinder- und Jugendheimen sowie Pflegefamilien und Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege (DAF) verpflichtet, bei allen Mitarbeitenden eine Leumundsprüfung durchzuführen und holt dazu einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA ein.

Einrichtungen melden alle neuen Mitarbeitenden zeitnah. Nutzen Sie bitte folgendes Formular und schicken Sie es uns als Excel-Datei zurück.

Für Kitas:

Meldung neue MA Kita

Für Heime:

Meldung neue MA Heime

Zudem holt die JFA jährlich von allen Mitarbeitenden sowie von Tages- und Pflegeeltern einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA ein. Bitte informieren Sie ihre Mitarbeitenden, dass wir regelmässig Behördenauszüge einholen. Es kann dazu das Informationsblatt abgegeben werden:

Informationsblatt für Mitarbeitende

Weitere Informationen:

Merkblatt Leumundsprüfung

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Frei- und Feiertage

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Lohntabellen des Kantons

Gemäss Lohngesetz werden die Lohnansätze jeweils auf den 1. Januar entsprechend dem Basler Index der Konsumentenpreise vom November des Vorjahres neu festgesetzt.

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Dokumente aus dem Finanzbereich

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Vereinsorganisation

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Sicherheitsblätter

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Diverse Dokumente

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