Betreuungsumfang
Kinder mit Anspruch auf Betreuungsbeiträge müssen mindestens folgenden Betreuungsumfang belegen:
40% pro Woche für Vorschulkinder
30% pro Woche für Kindergarten- und Schulkinder
Die Belegung wird wie folgt berechnet:
Ganzer Tag | 20% |
Halber Tag (Vormittag oder Nachmittag) mit Mittagsbetreuung bis 14 Uhr respektive ab 11 Uhr | 14% |
Halber Tag (Vormittag oder Nachmittag) ohne Mittagsbetreuung bis 12 Uhr respektive ab 14 Uhr | 10% |
Mittagsbetreuung inkl. Mahlzeit | 4% |
Betreuung am Morgen vor dem Kindergarten und der Schule | 2% |
Kitas müssen die Betreuungszeiten und bei Kindergarten- und Schulkindern die Anzahl Betreuungswochen während der Schulferien im Betreuungszeitenblatt erfassen und dieses der Fachstelle Tagesbetreuung schicken.
Die Fachstelle Tagesbetreuung berechnet die zusätzliche Betreuung von Schulkindern während der Ferien und rechnet diese der Belegung an.