Personal

Kitas mit Betreuungsbeiträgen müssen neben den Personalvorgaben, die in allen Kitas einzuhalten sind, zusätzlich Vorgaben erfüllen.

Anstellungsbedingungen

Kitas mit Betreuungsbeiträgen müssen branchenübliche Anstellungsbedingungen (Löhne, Ruhezeiten etc.) einhalten. Die in den Modellkosten hinterlegten Lohnansätze dienen als Richtwerte.

Ausbildungsverpflichtung

Kitas mit Betreuungsbeiträgen sind verpflichtet, eine angemessene Anzahl Ausbildungsplätze (in der Regel 1 Ausbildungsplatz pro 10 Plätze) im pädagogischen Bereich (in der Regel FaBe-Lehrstellen / Studienplätze Höhere Fachschule Kinderbetreuung) anzubieten. Kitas erhalten Beiträge zur Förderung des Berufsnachwuchses.

Praktika vor der Berufslehre

Eine Kita darf nur so viele Praktikumsplätze besetzen, wie im darauffolgenden Jahr Lehrstellen vergeben werden können. Führt eine Trägerschaft mehrere Standorte, dürfen nur so viele Praktikumsstellen besetzt werden, wie insgesamt Lehrstellen vergeben werden können.

Werden Praktika angeboten, müssen folgende Vorgaben eingehalten werden:

  • Die Kita hat ein Praktikumskonzept und das Praktikum hat Ausbildungscharakter.
  • Praktika vor der Berufslehre dürfen nicht länger als 12 Monate dauern.