Betreuungsbeiträge

Betreuungsbeiträge sind die Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die Betreuung eines Kindes.

ACHTUNG:

Die Informationen zur Höhe und zum Erhalt der Betreuungsbeiträge gelten bis 31. Juli 2024.

Hier finden Sie Informationen zu den neuen Betreuungsbeiträgen ab 1. August 2024.

Wann erhalte ich Betreuungsbeiträge?

Alle Kinder, die im Kanton Basel-Stadt wohnen, können Betreuungsbeiträge erhalten. Voraussetzungen sind:

  • Die Eltern sind erwerbstätig, suchen Arbeit oder machen eine Aus- oder Weiterbildung.
  • Das Kind besucht eine Kita oder eine Tagesfamilie zur Deutschförderung.
  • Eine Fachstelle (zum Beispiel das Zentrum für Frühförderung ZFF) hat den Besuch einer Kita beantragt.
  • Die Familie erhält Sozialhilfe.

Damit Sie Betreuungsbeiträge erhalten, muss Ihr Kind mindestens 40% eine Kita besuchen (z.B. vier halbe Tage oder zwei ganze Tage in der Woche). Oder es muss mindestens 9 Stunden in der Woche in einer Tagesfamilie sein. Ab Kindergartenalter beträgt die Mindestbelegung 30%.

Ihr Kind muss eine Kita oder eine Tagesfamilie mit Betreuungsbeiträgen besuchen.

Eintritte sind zum 1. oder 15. eines Monats möglich. Die zweiwöchige Eingewöhnungszeit gilt als Eintrittsdatum.

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Wie erhalte ich Betreuungsbeiträge?

Stellen Sie der Fachstelle Tagesbetreuung ein Gesuch. Bitte beachten Sie, dass Sie mit diesem Gesuch Betreuungsbeiträge beantragen. Einen Platz in einer Kita können Sie z.B. über das Kita-Verzeichnis suchen. Für einen Platz in einer Tagesfamilie wenden Sie sich an Tagesfamilien Basel-Stadt.

Ihr Kind tritt vor dem 1. August 2024 in die Kita oder Tagesfamilie ein: Sie können Ihr Gesuch mit diesem Link online einreichen:

Gesuch einreichen

Sie können uns auch ein ausgefülltes Gesuch per Post oder Mail zusenden:

Gesuch Betreuungsbeiträge

Sie müssen auch ein Gesuch einreichen, wenn ein Geschwister in die Kita eintritt oder wenn Ihr Kind die Kita wechselt.

Beantragen Sie Betreuungsbeiträge, weil Ihr Kind eine Kita oder Tagesfamilie zur frühen Deutschförderung besucht? Die Kita muss der Fachstelle Tagesbetreuung folgendes Formular einreichen. Das Formular ist Teil des Gesuchs um Betreuungsbeiträge:

Antrag für Anspruch bei Bedarf an früher Deutschförderung

Beantragen Sie Betreuungsbeiträge, weil eine Fachstelle den Besuch beantragt hat? Die Fachstelle muss folgendes Formular einreichen. Das Formular ist Teil des Gesuchs um Betreuungsbeiträge:

Antrag für Anspruch bei Indikation für eine Betreuung

 

Die Beratungs- und Vermittlungsstelle unterstützt und berät Sie. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

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Wie hoch sind die Betreuungsbeiträge?

Die Höhe der Betreuungsbeiträge ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.

Mit dem Online-Rechner können Sie Ihren Betreuungsbeitrag schätzen. Der maximale Betreuungsbeitrag beträgt bei einer Vollzeitbetreuung (5 ganze Tage in der Woche) 2‘199 Franken pro Monat.

Die Kitas müssen für einen Kita-Platz einen Preis bestimmen. Die Preise liegen zwischen 2‘199 Franken und 2‘599 Franken pro Monat für 5 ganze Tage in der Woche. Im Preis sind alle Leistungen inbegriffen. Die Kitas dürfen keine weiteren Kosten verrechnen (z.B. für die Eingewöhnungszeit, für Aktivitäten, Windeln, Mahlzeiten, Bring- und Abholdienste usw.). Auch Anmelde- oder Wartelistegebühren, Depotzahlungen und ähnliches sind nicht möglich. Der Kanton bezahlt den Betreuungsbeitrag monatlich direkt an die Kita. 

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Wie hoch sind meine Kosten?

Die Kita stellt Ihnen den Elternbeitrag in Rechnung. Der Elternbeitrag ist die Differenz zwischen dem Preis der Kita und Ihrem Betreuungsbeitrag (Elternbeitrag = Preis der Kita – Betreuungsbeitrag).

In dieser Tabelle sind die Höhe der Betreuungsbeiträge bzw. der Elternbeiträge abgestuft nach Einkommen und Vermögen aufgeführt:

Tabelle Beiträge in einer Kita

Tabelle Beiträge in einer Tagesfamilie

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Für welche Belegung erhalte ich Betreuungsbeiträge?

Die Belegung, für die Sie Betreuungsbeiträge erhalten, hängt von Ihrem (Arbeits)Pensum ab:

Pensum 1 + Pensum 2 – 100%

Beispiel: Die Eltern arbeiten 60% und 80%. Sie erhalten Betreuungsbeiträge für eine Belegung von 40%.

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Wer berechnet die Betreuungsbeiträge?

Die Fachstelle Tagesbetreuung berechnet die Betreuungsbeiträge.

Zur Bestimmung Ihres Einkommens und Vermögens nimmt die Fachstelle Tagesbetreuung Einsicht in Ihre letzte Steuerveranlagung. Wurde im Kanton Basel-Stadt noch keine Steuerveranlagung erstellt (für neu zugezogene oder quellensteuerpflichtige Personen) oder liegt Ihr aktuelles Einkommen 20% über oder unter der letzten Steuerveranlagung, müssen Sie für die Berechnung der Betreuungsbeiträge weitere Unterlagen einreichen. Die Unterlagen sind im Gesuchsformular aufgelistet.

Die Berechnung der Betreuungsbeiträge wird Ihnen als Verfügung mit den detaillierten Berechnungsgrundlagen per Post geschickt.

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Säuglingszuschlag

Für die Betreuung von Kindern unter 18 Monaten braucht es mehr Betreuungspersonal. Der Kanton bezahlt deswegen den Kitas mit Betreuungsbeiträgen einen Zuschlag für die Betreuung von Kindern unter 18 Monaten (Säuglingszuschlag). Der maximale Zuschlag beträgt bei einer Vollzeitbetreuung (5 ganze Tage in der Woche) 800 Franken pro Monat. Der Zuschlag ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.

Für Eltern, die Betreuungsbeiträge erhalten, wird der Zuschlag automatisch dazu gerechnet. Wenn Sie aufgrund der Höhe Ihres Einkommens keine Betreuungsbeiträge erhalten, reichen Sie ein Gesuch um Betreuungsbeiträge ein, um den Säuglingszuschlag zu erhalten.

Kitas können für die Betreuung eines Kindes unter 18 Monaten einen höheren Preis verlangen. Dieser darf pro Monat maximal 800 Franken höher sein als der Preis für Kinder über 18 Monaten.

HINWEIS: Ist der Preisunterschied weniger als 800 Franken, kann der Elternbeitrag steigen, wenn das Kind älter als 18 Monate wird und der Säuglingszuschlag entfällt.

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Zusätzliche Beiträge in Härtefällen

Können Sie die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes nicht bezahlen? Bei sehr tiefen Einkommen können in Einzelfällen höhere Betreuungsbeiträge bezahlt werden. Wenden Sie sich an die Fachstelle Tagesbetreuung.