Informationen für Eltern

Ab 1. August wird die Betreuung in Kitas und Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen für Familien mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt deutlich günstiger.

Ihr Kind besucht bereits eine Kita und Sie erhalten bereits Betreuungsbeiträge.

Sie erhalten von uns automatisch eine Verfügung mit den neuen Beiträgen.

Mit dem Online-Rechner August 2024 können Sie die neuen Betreuungsbeiträge schätzen lassen.

Betreuungsbeiträge bisher und ab 1. August 2024:

Betreuungsbeiträge Vergleich

Ihr Kind besucht bereits eine Kita und Sie erhalten bisher keine Betreuungsbeiträge.

Sie erhalten neu Betreuungsbeiträge, wenn sie die Voraussetzungen für Betreuungsbeiträgen erfüllen.

Alle Eltern bezahlen neu für eine Vollzeitbetreuung (100% oder 5 ganze Tage) für ein Kind maximal 1'600 Franken im Monat. Deswegen erhalten alle Eltern unabhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens Betreuungsbeiträge. Der Betreuungsbeitrag ist so berechnet, dass Eltern ab einer gewissen Einkommens- und Vermögenshöhe maximal 1'600 Franken im Monat für eine Vollzeitbetreuung bezahlen (Mindestbeitrag).

Einkommens- und Vermögensgrenze für Mindestbeitrag:

2- Personen-Haushalt Einkommen höher als 150'000 Franken
3-Personen-Haushalt Einkommen höher als 160'000 Franken
4-Personen-Haushalt Einkommen höher als 170'000 Franken
5-Personen-Haushalt Einkommen höher als 170'000 Franken

Betreuungsbeiträge ab 1. August 2024:

Betreuungsbeiträge neu

Beachten Sie: Die Betreuungsbeiträge gelten für eine Vollzeitbetreuung. Die Betreuungsbeiträge hängen vom (Arbeits)Pensum der Eltern ab:
Pensum 1 + Pensum 2 - 100%
(Beispiel: Die Eltern arbeiten 60% und 80%. Sie erhalten Betreuungsbeiträge für einen Kita-Besuch des Kindes von 40%).

Sie beantragen den Mindestbeitrag?

Nutzen Sie das Online-Gesuch: Gesuch einreichen

Sie müssen keine Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen machen. Wir brauchen nur einen aktuellen Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung der Arbeitgeber.
(Beispiel Arbeitsbestätigung: «Wir bestätigen, dass XY seit DATUM zu einem Pensum von xx% bei uns arbeitet.» Unterzeichnet durch den Arbeitsgeber.)

Wir bitten Sie, das Gesuch möglichst bald einzureichen. Wir rechnen mit einer grossen Menge an neuen Gesuchen. Wir bitten Sie darum gleichzeitig um Geduld. Sie werden von uns eine Verfügung mit Ihren Betreuungsbeiträgen erhalten.

Ihr Kind besucht bereits eine Kita und Sie erhalten den Säuglingszuschlag.

Beantragen Sie Betreuungsbeiträge mit dem Online-Gesuch.

Eltern von Kindern unter 18 Monaten erhalten einen Säuglingszuschlag. Der Zuschlag ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern. Er beträgt neu 950 Franken pro Monat für eine Vollzeitbetreuung.

Sie erhalten aufgrund der Höhe Ihres Einkommens nur den Säuglingszuschlag? Sie müssen neu den Mindestbeitrag beantragen. Wir rechnen den Zuschlag automatisch dazu.

Ihr Kind wird nach dem 1. August 2024 in eine Kita eintreten.

Beantragen Sie Betreuungsbeiträge mit dem Online-Gesuch.

Sie beantragen den Mindestbeitrag? Wir brauchen nur einen Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung der Arbeitgeber, gültig bei Eintritt in die Kita.
(Beispiel Arbeitsbestätigung: «Wir bestätigen, dass XY seit DATUM zu einem Pensum von xx% bei uns arbeitet.» Unterzeichnet durch den Arbeitsgeber.)

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Informationen zur Kinderbetreuung

Eltern können in Kindertagesstätten (Kitas) ihrer Wahl einen passenden Platz für ihr Kind suchen. Sie können sich auch für eine Tagesfamilie entscheiden. Kitas und Tagesfamilien nehmen Kinder ab dem Alter von drei Monaten auf.

Für Kinder mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt erhalten Eltern unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrag an die Betreuungskosten in einer Kita mit Betreuungsbeiträgen oder einer Tagesfamilie (Betreuungsbeiträge).

Informationen zur Platz-Suche und zu den Betreuungsbeiträgen

Ablauf