Adoption

Im Zivilgesetzbuch werden drei verschiedene Formen der Adoption unterschieden:

  • Fremdkindadoption
  • Stiefkindadoption
  • Adoption einer volljährigen Person

Mit der Adoption erhält ein Kind die Rechtsstellung eines Kindes der adoptierenden Personen. Das bisherige Kindsverhältnis erlischt.

Bei einer Stiefkindadoption erlischt das Kindsverhältnis nicht zum Elternteil, der mit der adoptierenden Person verheiratet ist, in eingetragener Partnerschaft oder in faktischer Lebensgemeinschaft lebt.

Die Adoption kann Auswirkungen auf den Namen sowie das Bürgerrecht des Adoptivkindes haben. Durch die Adoption entstehen zudem die familienrechtlichen Unterhaltspflichten, die Verwandtenunterstützungspflicht sowie das Erbrecht.

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Kontakt

Zuständig für alle Formen der Adoption ist im Kanton Basel-Stadt die Zentrale Behörde Adoption (ZEB). Sie berät und informiert interessierte Personen. Ein persönliches Informationsgespräch bei der ZEB ist obligatorisch für alle Adoptionsverfahren.

Für die Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte an die Zentrale Behörde Adoption, Tel. 061 267 85 08 / adoption@bs.ch oder zeb@bs.ch