Herkunftssuche

Die Zentrale Behörde Adoption (ZEB) ist gemäss Art. 268d ZGB die im Kanton Basel-Stadt zuständige Stelle für die Herkunftssuche.

Die Herkunftssuche steht Personen offen:

  • deren Adoption im Kanton Basel-Stadt vollzogen worden ist und die auf der Suche nach ihren leiblichen Eltern und/oder Halbgeschwistern sind;
  • die ihr Kind im Kanton Basel-Stadt zur Adoption freigegeben haben und auf der Suche nach ihrem Kind sind.

Die Akteneinsichtsrechte sind folgendermassen geregelt:

  • Das volljährige adoptierte Kind hat Anspruch auf die Bekanntgabe der Personalien seiner leiblichen Eltern, soweit diese aus den Adoptionsakten hervorgehen oder sonst eruiert werden können. Ebenso kann es Informationen über direkte Nachkommen seiner leiblichen Eltern (Halbgeschwister) verlangen, sofern diese volljährig sind und der Bekanntgabe zustimmen.
  • Das minderjährige adoptierte Kind hat Anspruch auf Auskunft über seine leiblichen Eltern, soweit dadurch keine Rückschlüsse auf deren Identität möglich sind. Kann es ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, hat es Anspruch auf identifizierende Informationen zu seinen leiblichen Eltern.
  • Leibliche Eltern können identifizierende Informationen über das minderjährig adoptierte Kind verlangen, wenn das Kind urteilsfähig ist und zusammen mit den Adoptiveltern der Bekanntgabe zugestimmt hat. Ist das adoptierte Kind volljährig und stimmt der Bekanntgabe zu, so können die leiblichen Eltern identifizierende Informationen über es verlangen.
  • Geschwister und Halbgeschwister des adoptierten Kindes (=direkte Nachkommen der leiblichen Eltern) dürften identifizierende Informationen über das adoptierte Kind erhalten, sofern dieses volljährig ist und der Bekanntgabe zustimmt.

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Verfahren

Stellen Sie einen Antrag zur Herkunftssuche bei der Zentralen Behörde Adoption (ZEB). Nutzen Sie dazu folgende Gesuchsformulare:

Gesuchsformular für adoptierte Personen

Gesuchsformular für leibliche Eltern und Geschwister

Merkblatt zur Herkunftssuche

Die Leistungen der ZEB sind kostenlos. Während der Nachforschung können Kosten anfallen, z.B. für Auskünfte von Zivilstandsämtern, für Übersetzungen oder Aktenbeizug. Diese Kosten werden von der ZEB beglichen und Ihnen danach in Rechnung gestellt. In begründeten Fällen kann ein Antrag auf Kostenerlass gestellt werden.

Personen, die adoptiert wurden, finden in dieser Broschüre wertvolle Hinweise zum Prozess:

Leitfaden ISS für Adoptierte

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