Zentrale Behörden «Adoption» und «Haager Kindes- und Erwachsenenschutz-übereinkommen»
Adoption
Alle Adoptionsgesuche müssen in einem gesetzlichen definierten Verfahren bewilligt werden. Die Zentrale Behörde Adoption ist zuständig für Adoptionsgesuche von Ehepaaren oder Einzelpersonen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt.
Interessierte Paare und Einzelpersonen melden sich bei der Zentralen Behörde für entsprechende Auskünfte.
Informationen zur Adoption eines fremden Kindes, eines Stiefkindes oder einer erwachsenen Person finden Sie unter Adoption.
Für Adoptionen werden Gebühren erhoben:
Richtlinien betreffend Gebühren für den Vollzug einer Adoption
Herkunftssuche
Personen, deren Adoption im Kanton Basel-Stadt vollzogen wurden oder die ihr Kind im Kanton Basel-Stadt zur Adoption freigegeben haben, können sich für eine Herkunftssuche an die Zentrale Behörde Adoption wenden.
Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen
Die Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen ist zuständig für die Umsetzung der Haager Kindesschutzübereinkommen, insbesondere auch des Haager Übereinkommens betreffend internationale Kindesentführung sowie für die Umsetzung der Haager Erwachsenenschutzübereinkommen. Sie koordiniert die Abläufe zwischen den involvierten Stellen und Behörden und sichert den Informationsfluss.
Kontakt

Stephanie Maurer
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Tel. +41 61 267 85 08
E-Mail stephanie.maurer@bs.ch
Erreichbarkeit: Dienstag bis Donnerstag, Freitagvormittag