Fachstelle Jugendhilfe

Die Fachstelle Jugendhilfe sorgt für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Leistungen der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe sowie Beratungsangeboten.

Die Fachstelle Jugendhilfe

  • anerkennt geeignete Angebote, schliesst Leistungsvereinbarungen ab, übernimmt das jährliche Controlling zu den vertraglich festgelegten Leistungen oder schreibt Leistungen aus.
  • bewilligt und beaufsichtigt Kinder- und Jugendheime, Pflegefamilien und Familienplatzierungsorganisationen.
  • erteilt Kostengutsprachen für Beiträge an den Aufenthalts- und Betreuungskosten von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien und richtet die Beiträge aus.
  • ist zuständig für den Bereich A der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen.
  • ist die Verbindungstelle zum Bundesamt für Justiz (BJ) und für die Bereiche der Betriebsbeiträge und Baubeiträge basel-städtischer Heime zuständig.

Die Fachstelle Jugendhilfe bekennt sich zu den Qualitätsstandards Quality4Children für die Betreuung von fremduntergebrachten Kindern und jungen Erwachsenen.