Fachstelle Jugendhilfe
Die Fachstelle Jugendhilfe sorgt für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Leistungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe.
Dazu gehören beispielsweise die sozialpädagogische Betreuung in Kinder- und Jugendheimen oder in Pflegefamilien sowie die sozialpädagogische Familienbegleitung.
Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags bewilligt die Fachstelle Jugendhilfe Heime und Pflegefamilien und ist die Aufsichtsbehörde.
Die Fachstelle anerkennt geeignete Angebote, schliesst mit ihnen Leistungsvereinbarungen ab, führt Preisverhandlungen oder schreibt Leistungen aus.
Sie erteilt Kostengutsprachen für in Heimen oder in Pflegefamilien platzierte Kinder.
Sie ist die Verbindungsstelle der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE im Bereich A (stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen) und die Verbindungsstelle zum Bundesamt für Justiz.
Sie koordiniert und finanziert die Notbetten, ein Angebot für Kinder und Jugendliche in Not.
Die Fachstelle Jugendhilfe bekennt sich zu den Qualitätsstandards Quality4Children für die Betreuung von fremd untergebrachten Kindern und jungen Erwachsenen.
Weitere Informationen
Stephan Marx

Leiter Fachstelle Jugendhilfe
Tel. +41 61 267 68 03
E-Mail stephan.marx@bs.ch
Erreichbar: Dienstag, Mittwoch und Freitag, Montag- und Donnerstagvormittag
Sibylle Keller

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Tel. +41 61 267 68 98
E-Mail sibylle.keller@bs.ch
Erreichbar: Montag- bis Mittwochvormittag, Freitag ganzer Tag
Sarah Oneta

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Tel. +41 61 267 68 72
E-Mail sarah.oneta@bs.ch
Erreichbar: Montag und Dienstag ganzer Tag, Mittwoch-, Donnerstag- und Freitagvormittag
Sarah Seck

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Tel. +41 61 267 43 57
E-Mail sarah.seck@bs.ch
Erreichbar: Montag, Donnerstag und Freitag,
Dienstagvormittag
Rosvita Cahannes

Sachbearbeiterin; Finanzierungen, Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE
Tel. +41 61 267 68 04
E-Mail rosvita.cahannes@bs.ch
Erreichbar: Montag bis Mittwoch,
Donnerstag- und Freitagvormittag
Zuweisende Stellen
Folgende Stellen sind berechtigt, eine stationäre ausserfamiliäre Unterbringung anzuordnen und bei der Fachstelle Jugendhilfe einen Antrag auf Kostengutsprache zu stellen:
- Kinder- und Jugenddienst (KJD)
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Jugendanwaltschaft
- Sozialdienst der Polizei
Von dieser Einschränkung ausgenommen ist die Finanzierung eines Aufenthalts im Rahmen des Angebots Notbetten.