Fachstelle Jugendhilfe
Die Fachstelle Jugendhilfe sorgt für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Leistungen der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe sowie Beratungsangeboten.
Die Fachstelle Jugendhilfe
- anerkennt geeignete Angebote, schliesst Leistungsvereinbarungen ab, übernimmt das jährliche Controlling zu den vertraglich festgelegten Leistungen oder schreibt Leistungen aus.
- bewilligt und beaufsichtigt Kinder- und Jugendheime, Pflegefamilien und Familienplatzierungsorganisationen.
- erteilt Kostengutsprachen für Beiträge an den Aufenthalts- und Betreuungskosten von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien und richtet die Beiträge aus.
- ist zuständig für den Bereich A der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen.
- ist die Verbindungstelle zum Bundesamt für Justiz (BJ) und für die Bereiche der Betriebsbeiträge und Baubeiträge basel-städtischer Heime zuständig.
Die Fachstelle Jugendhilfe bekennt sich zu den Qualitätsstandards Quality4Children für die Betreuung von fremduntergebrachten Kindern und jungen Erwachsenen.