Entlastungsangebote

Entlastungsangebote entlasten Eltern von Kindern mit besonderen Anforderungen. Das Angebot richtet sich an Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen. Die Kinder können unregelmässig und für kurze Zeit in einem spezialisierten Kinder- und Jugendheim betreut werden. Sie müssen einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV für mittelschwere oder schwere Hilflosigkeit haben.

Die Eltern stellen bei der Fachstelle Jugendhilfe einen Antrag für die Nutzung des Entlastungsangebots und erbringen den Nachweis der IV über die Hilflosenentschädigung.

Merkblatt Entlastungsangebote