Heime für Kinder und Jugendliche

In den Heimen des Kantons Basel-Stadt werden Kinder und Jugendliche, welche für eine begrenzte Zeit ausserhalb ihrer Familie leben müssen, in einer entwicklungsfördernden Umgebung durch pädagogische Angebote und verlässliche Beziehungen gefördert und entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand unterstützt und beraten.

Die Platzierung in einem Kinder- und Jugendheim erfolgt durch den Kinder- und Jugenddienst.

Finanzierung

Der Kanton Basel-Stadt schliesst in der Regel mit den Trägerschaften der Kinder-, Jugend- und Schulheime eine Leistungsvereinbarung ab, die das Angebot, die Finanzierung, das Controlling und weitere Rahmenbedingungen regelt.

Der Bund beteiligt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Straf- und Massnahmenvollzug finanziell auch an stationären Einrichtungen für Minderjährige ab sieben Jahren. Voraussetzung ist ein erfolgreich durchgeführtes Anerkennungsverfahren. Nähere Informationen finden Sie in den Grundlagen des Bundesamts für Justiz, Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug.

Bewilligung

Das Führen einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe setzt eine Bewilligung gemäss eidgenössischer Verordnung über die Aufnahme Pflegekindern PAVO voraus. Die Bewilligung wird persönlich auf den Heimleiter oder die Heimleiterin ausgestellt. Zuständig für die Bewilligung ist die Fachstelle Jugendhilfe. Es empfiehlt sich, die Planung einer neuen Institution in enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle Jugendhilfe anzugehen. Nebst den rechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind unter anderem der Bedarf des Kantons Basel-Stadt und die Finanzierung vorgängig zu klären.

Weitere Informationen für Heimleitungen und Trägerschaften finden Sie unter «Für Fachpersonen und Trägerschaften».