Pflegefamilien

Pflegefamilien bieten Kindern und Jugendlichen, die vorübergehend nicht bei ihrer Familie leben können, einen sicheren, geborgenen und familiären Ort. Es wird zwischen folgenden Betreuungsformen unterschieden: Dauerbetreuung, Wochenbetreuung, Teilwochen- und Ferienbetreuung sowie Kurzzeitbetreuung.

Unverbindliche Auskünfte zu Pflegefamilien erhalten Sie beim Zentrum Pflegekinder Nordwestschweiz unter der Telefonnummer +41 61 260 83 80.

Das Zentrum Pflegekinder Nordwestschweiz bietet Dienstleistungen in den Bereichen Akquise, Ausbildung und Vermittlung von Pflegefamilien sowie der fachlichen Begleitung von Pflegeverhältnissen an.

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Bewilligung

Wer minderjährige Kinder für mehr als einen Monat entgeltlich oder für mehr als drei Monate unentgeltlich in seinen Haushalt aufnehmen will, braucht dafür eine Bewilligung. Das gilt auch für Personen, die ein verwandtes oder bekanntes Kind aufnehmen wollen.

Die Fachstelle Jugendhilfe erteilt die Pflegeplatzbewilligung für Familien mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt.

Telefon: +41 61 267 43 57
E-Mail: aufsicht.jugendhilfe@bs.ch

Gerne besprechen wir mit Ihnen den Ablauf und stellen Ihnen die Unterlagen zu.

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Aufsicht

Pflegefamilien werden durch die Fachstelle Jugendhilfe beaufsichtigt. Die Fachstelle führt regelmässig einen Aufsichtsbesuch bei der Pflegefamilie durch. Dabei führt sie ein Gespräch mit dem Pflegekind und allen im Haushalt lebenden Personen. Der Besuch wird protokolliert.

Richtlinien über die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien, die Anerkennung als Fachpflegefamilie und über die Beiträge des Kantons für Pflegefamilien

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Kostengutsprachen

Die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Beiträgen an die Aufenthalts- und Betreuungskosten von Pflegekindern sind in § 24 der Pflegefamilienverordnung definiert:

  • Der Aufenthalt des Pflegekindes in einer Pflegefamilie ist von einer anerkannten Fachstelle indiziert.
  • Der Unterstützungswohnsitz des Pflegekindes ist im Kanton Basel-Stadt.
  • Das Pflegeverhältnis ist vertraglich geregelt.

Die Fachstelle Jugendhilfe erteilt die Kostengutsprachen.

Pflegevereinbarung

Die Beiträge an Pflegefamilien sind in der Richtlinie über die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien, die Anerkennung als Fachpflegefamilie und über die Beiträge des Kantons für Pflegefamilien geregelt.

Beiträge für Pflegefamilien 2024

Der Beitrag für die Betreuung unterliegt in den meisten Kantonen der Steuerpflicht

Hinweise für Pflegeeltern zur Steuererklärung 2023