Die Tagesbetreuung wird günstiger

Ab 1. August 2024 wird die Tagesbetreuung von Kindern für alle Familien im Kanton Basel-Stadt deutlich günstiger:

  • Alle Familien – unabhängig von Einkommen und Vermögen – bezahlen in einer Kita maximal 1'600 Franken pro Monat für eine Vollzeibetreuung.
  • Alle Familien – unabhängig von Einkommen und Vermögen – erhalten vom Kanton und den Gemeinden einen Beitrag, wenn sie mehrere Kinder in der Tagesbetreuung betreuen lassen.
  • Alle Familien mit Anspruch auf Betreuungsbeiträge erhalten höhere Betreuungsbeiträge, d.h. wie werden weniger bezahlen.

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Was wird ein Kita-Platz maximal kosten?

Ein Vollzeitplatz in einer Kita mit Betreuungsbeiträgen wird für alle Eltern – unabhängig vom Einkommen oder Vermögen – maximal 1'600 Franken pro Monat kosten.

Eltern, die aufgrund der Höhe ihres Einkommens oder Vermögens bisher keine Betreuungsbeiträge erhielten, erhalten einen Mindestbeitrag. Dieser ist so berechnet, dass die Eltern maximal 1'600 Franken pro Monat für einen Vollzeitplatz bezahlen.

Wie schon heute haben Eltern Anspruch auf Betreuungsbeiträge, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Ich erhalte aufgrund der Höhe meines Einkommens und Vermögens bisher keine Betreuungsbeiträge. Was muss ich tun, um ab 1. August 2024 den Mindestbeitrag zu erhalten?

Eltern können den Mindestbeitrag beantragen. Sie müssen dazu ein Gesuch um Betreuungsbeiträge einreichen.

Bei Eltern, die nur den Mindestbeitrag beantragen, berechnen wir diesen ohne Einbezug des Einkommens und Vermögens.

Ich erhalte aufgrund der Höhe meines Einkommens und Vermögens nur den Säuglingszuschlag für die Betreuung von Kinder unter 18 Monaten. Was muss ich tun?

Eltern von Kindern unter 18 Monaten erhalten einen Säuglingszuschlag. Der Zuschlag ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern. Er beträgt neu 950 Franken pro Monat für eine Vollzeitbetreuung.

Eltern, die bisher nur den Säuglingszuschlag erhielten, können neu den Mindestbeitrag beantragen. Sie müssen dazu ein Gesuch um Betreuungsbeiträge einreichen.

Der Säuglingszuschlag wird automatisch dazu gerechnet.

Wird die Betreuung allgemein günstiger?

Die Betreuungskosten der Eltern sinken weiter. Die Betreuungsbeiträge wurden bereits erhöht, als das neue Tagesbetreuungsgesetz Anfang 2022 eingeführt wurde. Sie werden nun nochmals deutlich erhöht. 

Wir berechnen die Betreuungsbeiträge für alle Eltern, die bisher Betreuungsbeiträge erhielten, neu. Die Eltern werden im Frühling Verfügungen mit den neuen Berechnungen erhalten.

Anhand folgender Tabellen können Sie Ihre neuen Betreuungsbeiträge schätzen. Die definitive Berechnung macht die Fachstelle Tagesbetreuung.

Betreuungsbeiträge Vergleich heute zu neu

Betreuungsbeiträge ab 1. August 2024

Wird auch die Betreuung in Tagesfamilien günstiger?

Auch die Kosten für die Betreuung von Kindern in Tagesfamilien werden entsprechend günstiger.

Wir berechnen alle Elternbeiträge neu. Die Eltern werden im Frühling Verfügungen mit den neuen Berechnungen erhalten.

Anhand folgender Tabellen können Sie Ihre neuen Elternbeiträge schätzen. Die definitive Berechnung macht die Fachstelle Tagesbetreuung.

Elternbeiträge Vergleich heute zu neu

Elternbeiträge ab 1. August 2024

Wird es günstiger, wenn Geschwister betreut werden?

Neu erhalten alle Eltern – unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen – einen Beitrag für Geschwister in der Tagesbetreuung. Damit wird die Betreuung von mehreren Kindern in der Tagesbetreuung für alle Eltern günstiger.

Ich habe drei oder mehr Kinder in der Tagesbetreuung. Wird es zusätzlich günstiger?

Bei drei oder mehr Kinder in der Tagesbetreuung entspricht der Betreuungsbeitrag für die jüngsten Kinder den Modellkosten. Das heisst die Eltern zahlen für das dritte und alle folgenden Kinder in der Tagesbetreuung lediglich die Differenz zwischen Modellkosten und dem Preis der Kita, falls dieser höher ist.

Für wen wird die Betreuung günstiger?

Wie schon heute haben alle Eltern Anspruch auf Betreuungsbeiträge, die die Voraussetzungen erfüllen.

Eltern, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, bezahlen die vollen Kosten eines Betreuungsplatzes.

Mein Kind ist weniger als 40% in einer Kita. Was bedeutet das für mich?

Damit Sie Betreuungsbeiträge und auch den Mindestbeitrag erhalten, muss Ihr Kind mindesten 40% eine Kita besuchen (z.B. vier halbe Tage oder zwei ganze Tage in der Woche). Oder es muss mindestens 9 Stunden in der Woche in einer Tagesfamilie sein. Ab Kindergartenalter beträgt die Mindestbelegung 30%.

Eltern, deren Kinder die Mindestbelegung nicht erfüllen, zahlen die vollen Kosten eines Betreuungsplatzes.

Ich wohne nicht im Kanton Basel-Stadt, aber mein Kind geht hier in die Kita. Was bedeutet das für mich?

Anspruch auf Betreuungsbeiträge haben nur Eltern von Kindern mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Für ausserkantonal wohnhafte Kinder zahlen Eltern die vollen Kosten eines Betreuungsplatzes.

Mein Kind besucht eine Kita ohne Betreuungsbeiträge. Wie entwickeln sich die Kosten für diese Kita-Plätze?

Kitas ohne Betreuungsbeiträge legen ihre Preise selbst fest.

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