Online-Rechner

Hier können Sie Ihren Betreuungsbeitrag bis 31. Juli 2024 selbst berechnen. Es handelt sich dabei um eine Schätzung. Die definitive Berechnung macht die Fachstelle Tagesbetreuung. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  1. Der Betreuungsbeitrag wird für jeweils ein Kind berechnet.
  2. Der Betreuungsbeitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen und Vermögen. Es gilt die letzte Steuerveranlagung des Kantons Basel-Stadt. Wenn Sie noch keine Steuerveranlagung haben oder Ihr Einkommen um mehr als 20% von der letzten Steuerveranlagung abweicht, gilt das Jahreseinkommen bei Eintritt des Kindes in die Kita.
  3. Die Belegung, für die Sie Anspruch auf Betreuungsbeiträge haben, hängt vom gemeinsamen Pensum der Eltern ab. Die Mindestbelegung beträgt 40% (bzw. 30% bei einem Schulkind). Ist Ihr gemeinsames Pensum leicht tiefer, nehmen Sie Kontakt mit der Fachstelle Tagesbetreuung auf.
    Wenn Sie auf Arbeitssuche sind, Sozialhilfe erhalten oder Ihr Kind eine Kita zur Deutschförderung besucht, ist der anspruchsberechtigte Betreuungsumfang immer 40%.

Weitere Hinweise

Ihr Betreuungsbeitrag wird monatlich der Kita ausbezahlt. Sie bezahlen den Elternbeitrag. Der Elternbeitrag ist die Differenz zwischen dem Preis Ihrer Kita und Ihrem verfügten Betreuungsbeitrag (Elternbeitrag = Preis der Kita – Betreuungsbeitrag).

Ist Ihr Kind unter 18 Monate, wird dem Betreuungsbeitrag ein Säuglingszuschlag hinzugerechnet. Dieser entfällt, wenn Ihr Kind älter als 18 Monate ist.

Bei Fragen hilft die Beratungs- und Vermittlungsstelle weiter.