Stationäre Unterbringung und Familienbegleitung

Sozialpädagogische Familienbegleitung

Die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) ist der vorübergehende Teilzeiteinsatz einer pädagogischen Fachperson in der Familie. Das Schwergewicht der Arbeit der SPF liegt im innerfamiliären Bereich sowie in der Gestaltung der sozialen Kontakte nach aussen (Vernetzung) und im Bereich der in die Familie involvierten Helfer/innen. Der Zugang zu SPF erfolgt über den Kinder- und Jugenddienst KJD .

Stationäre Unterbringung

In Heimen werden Kinder und Jugendliche, welche für eine begrenzte Zeit ausserhalb ihrer Familie leben müssen, in einer entwicklungsfördernden Umgebung durch pädagogische Angebote und verlässliche Beziehungen gefördert und entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand unterstützt und beraten. Zahlreiche private Heime stellen ihr Angebot im Auftrag des Kantons Basel-Stadt zur Verfügung. Drei Schulheime werden vom Kanton selber geführt. Die Heime stehen unter Aufsicht des Kantons. Die Fachstelle Jugendhilfe überprüft regelmässig die Qualität der Institutionen. Die wichtigsten Informationen zu den Heimen des Kantons Basel-Stadt können Sie der Liste Kinder-/Jugendheime Basel-Stadt entnehmen.

Als Alternative zu einer Heimunterbringung bieten sich Pflegefamilien an. Diese werden auf ihre Eignung abgeklärt und stehen ebenfalls unter Aufsicht des Kantons.

Der Zugang zu stationären Unterbringung erfolgt über den Kinder- und Jugenddienst.

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Fachstelle Jugendhilfe

Eltern und Familienangehörige von ausserfamiliär untergebrachten Kindern und Jugendlichen haben unabhängig von ihrem Wohnsitz die Möglichkeit, sich an die Fachstelle Jugendhilfe zu wenden, wenn sie sich über die Zustände in einem basel-städtischen Heim oder einer basel-städtischen Pflegefamilie beschweren wollen. Die Fachstelle ist jedoch nur für Anliegen zuständig, die das Heim und seine Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter betreffen. Für Anliegen, die das Kind betreffen, wenden Sie sich an die jeweilige Kindesschutzbehörde. Wichtig ist, dass vorgängig mit der Heimleitung oder der Trägerschaft als vorgesetzte Stelle das Anliegen besprochen und eine Lösung gesucht wird.

Die Fachstelle Jugendhilfe orientiert sich neben den gesetzlichen Grundlagen an den europäischen Qualitätsstandards in Bezug auf die Kinderrechte in der stationären Jugendhilfe. Sie finden diese auf der Homepage von Quality4Children.

Dokumente

Formulare und Dokumente finden Sie in der Rubrik Dokumente Fachstelle Jugendhilfe.

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