KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Mit den Möglichkeiten und Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes werden Personen unterstützt, die aus psychischen oder physischen Gründen nicht in der Lage sind, ihre persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu besorgen, und deren Umfeld sie nicht ausreichend dabei unterstützen kann. Gefährdete Kinder und Jugendliche werden geschützt und können sich angemessen weiterentwickeln: die in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigten Erwachsenen sollen in einem geordneten Alltag leben können.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nimmt Meldungen und Anträge zu allenfalls notwendigen Schutzmassnahmen für Erwachsene und Kinder entgegen, klärt diese ab und bereitet die Entscheide vor. Zuständig für den Entscheid ist eine der beiden Spruchkammern, die zwar Teil der KESB und somit der Verwaltung, in ihrer Entscheidungsfindung jedoch unabhängig sind.