JUGA - Jugendanwaltschaft

Die JUGA ist eine Abteilung der Staatsanwaltschaft. Das Angebot der JUGA richtet sich an alle Personen, die eine Meldung im Zusammenhang mit einer möglichen Gefährdung oder Straftat von oder an Minderjährigen zu machen haben. Sie leitet Strafverfahren gegen unmündige Personen ein, führt sie durch und ist für Einvernahmen von unmündigen Opfern in Strafverfahren und für die Erteilen von Auskünften zuständig. Die JUGA berät Personen, welche unsicher sind, ob sie eine Strafanzeige erstatten sollen oder nicht. Da die JUGA als Strafverfolgungsbehörde streng der Offizialmaxime untersteht (wird ihr ein Offizialdelikt bekannt, muss ein Strafverfahren eingeleitet werden), können Anfragen um Beratung auch ohne Nennung der Namen der an der Straftat Beteiligten erfolgen.

Im Bereich Kinderschutz führt die JUGA bei allen unmündigen Opfern von Sexual- und innerfamiliären Gewaltdelikten durch die speziell geschulten Mitglieder der Opferbefragungsgruppe die Befragungen und andere Ermittlungshandlungen, welche die Opfer betreffen, durch. Sie arbeitet dazu eng mit der Opferberatungsstelle beider Basel und mit anderen Institutionen zusammen. Dabei sollen zusätzliche Belastungen der Opfer vermieden werden. Die Strafprozessordnung sieht bei unmündigen Opfern Videoaufnahmen vor, wozu spezielle Räume eingerichtet sind. Das Opfer soll von sich aus möglichst detailliert erzählen, was es erlebt hat und wer beteiligt war. Isst auch die beschuldigte Person unmündig, bleibt das Verfahren nach dem Abschluss der Ermittlungen bei der JUGA, bis der Fall abgeschlossen oder an das Jugendgericht überwiesen werden kann. Bei erwachsenen Beschuldigten geht der Fall an die Kriminalpolizei. Die Dienste der JUGA können von Opfern unentgeltlich in Anspruch genommen werden.