KJD - Kinder- und Jugenddienst

Der Kinder- und Jugenddienst (KJD), Teil des Erziehungsdepartements, informiert, berät und unterstützt Kinder, Jugendliche und an ihrer Erziehung Beteiligte. Der KJD pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den relevanten Partnern, insbesondere mit den Schulen und mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Die Leistungen können vereinbart oder aufgrund einer Verfügung (KESB) zugänglich gemacht werden. Der KJD verfasst auch Gutachten und Stellungnahmen zuhanden von Behörden.