Leistungen Kinder- und Jugenddienst

Zugang zum Kinder- und Jugenddienst

Informationsvermittlung und Aufnahme einer vereinbarten Zusammenarbeit (Intake)
Sowohl Eltern, Kinder und Jugendliche als auch Fachstellen und Schulen können sich per E-Mail, Post, Telefon oder am Schalter mit ihren Anfragen an den KJD wenden. Jeweils vormittags von 08.00 - 12.00 Uhr nimmt das Intake-Team die Anfragen entgegen. Die Mitarbeitenden des Intake-Teams beraten die Familien oder Institutionen über ein sinnvolles Vorgehen in ihrer Situation und empfehlen passende Fachstellen und Institutionen.

Kann der KJD selbst Unterstützung bieten, nehmen die Intake-Mitarbeitenden die Kontaktangaben und die erforderlichen Informationen auf und veranlassen im Auftrag der Familie die interne Aufnahme einer vereinbarten Zusammenarbeit.


Zusammenarbeit mit Schulen und Fachstellen des Netzwerk Kindesschutz
Im Rahmen des Beizugs kann der KJD von Schulen und Anlaufstellen des Netzwerk Kindesschutz zu einem Gespräch mit der Familie eingeladen werden, um gemeinsam zu definieren, ob und welche Unterstützung durch den KJD möglich ist und ob die Familie dem KJD einen Auftrag zu einer vereinbarten Zusammenarbeit  erteilen möchte.  

Im Rahmen der schulhausbezogenen Zusammenarbeit pflegen die vier Teamleitungen der Kindes- und Jugendhilfeteams einen engen Austausch mit den ihnen jeweils zugeteilten Schulleitungen und der Schulsozialarbeit vor Ort.

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Ergänzende Hilfen zur Erziehung (eHzE)

Indikation, Vermittlung, Begleitung und Finanzierung von ambulanten Leistungen
Im Rahmen einer vereinbarten Zusammenarbeit im Auftrag der Familie oder einer angeordneten Fallführung im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) erschliesst, indiziert, beauftragt, begleitet und finanziert der KJD ambulante Leistungen privater Organisationen (z.B. Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF), Multi-Systemische-Therapie (MST), Begleitete Besuche und Kindsübergaben sowie Arbeitstraining.


Indikation, Vermittlung, Begleitung und Finanzierung von stationären Leistungen
Im Rahmen einer vereinbarten Zusammenarbeit im Auftrag der Familie oder einer angeordneten Fallführung im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) erschliesst, indiziert, beauftragt, begleitet und finanziert der KJD stationäre Leistungen, d.h. Aufenthalte in Institutionen und Pflegefamilien.

Der KJD berechnet die zu leistenden Beiträge der unterhaltspflichtigen Personen bei einem Aufenthalt in einer Institution oder einer Pflegefamilie.

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Leistungen im Auftrag der Eltern

In Familien, bei denen eine ambulante Hilfe oder der Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen in einer Institution oder einer Pflegefamilie als geeignete Unterstützung erscheint, kann der KJD im Auftrag der Familie eine vereinbarte Zusammenarbeit aufnehmen.

Der KJD klärt den Bedarf der Hilfen, indiziert und organisiert diese, begleitet die Familie während der Dauer der Hilfeerbringung  von Dritten, ist Ansprechperson, überprüft laufend die Wirkung der Hilfen und passt diese, falls nötig, mit den Familien an.

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Leistungen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), der Gerichte und der Zentralen Behörde Adoption

Abklärungen und Gutachten
Im Auftrag der KESB oder des Zivilgerichts (ZG) klärt der KJD die familiären Verhältnisse in den Bereichen Kindesschutz, elterliche Sorge, Obhut oder Betreuungsanteile oder Besuchsrecht ab.  

Im Auftrag der Zentralen Behörde (ZEB) führt der KJD Eignungsabklärungen von Familien für Adoptionen durch.


Erstinterventionen nach Häuslicher Gewalt
Im Auftrag der KESB führt der KJD nach Vorfällen von Häuslicher Gewalt mit Polizeieinsatz Erstinterventionen in den Familien durch. Hierzu finden Gespräche zwischen der betroffenen Familie, einem/einer Sozialarbeiter/in und einer/einem Psychologen/-in statt, anlässlich deren die Familiensituation sowie die Belastungs- und allfällige Gefährdungssituation des Kindes eingeschätzt wird.


Mandatsführungen und rechtliche Vertretungen
Im Auftrag der KESB und des Zivilgerichts führt der KJD Beistandschaften, Vormundschaften und Vertretungsbeistandschaften.


Angeordnete Beratung  bei Trennung und Scheidung
Im Auftrag der KESB oder des Zivilgerichts führt der KJD angeordnete Beratungen bei Konflikten über die elterliche Sorge, die Obhut bzw. Betreuungsanteile sowie das Besuchsrecht durch. Die Teilnahme der Eltern an den Beratungsgesprächen ist verbindlich. Ziel ist es, eine durch die Eltern selbst erarbeitete Vereinbarung über die strittigen Punkte zu erreichen.

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Soforthilfen und Krisenintervention

In Krisensituationen und bei sofortigem Handlungsbedarf wie z.B. Notfallunterbringungen kann der Tagespikettdienst des KJD die nötigen Schritte in der erforderlichen Zeit unternehmen.

Im Auftrag der KESB oder der Polizei leistet der KJD im Rahmen des Telefonpikettdienstes bei Notfällen in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen Soforthilfe. Er bietet organisatorische Unterstützung und Beratung für die Polizei und die KESB und übernimmt telefonisch die notwendigen Abklärungen und die Organisation der Notfallunterbringung.

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Pflegebeiträge für Minderjährige

Der KJD ist für die Pflegebeiträge von Minderjährigen zuständig. Der anrechenbare Umfang der Pflegeleistung bemisst sich dabei nach den für die Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung geltenden Grundlagen.

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