Kinderpolitik

Die Kinderpolitik im Kanton Basel-Stadt basiert im Wesentlichen auf folgenden Grundlagen:

UNO-Kinderrechtskonvention

Die Schweiz hat 1997 die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert und sich damit rechtlich verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen. Mit den Kinderrechten wird den Staaten die Pflicht auferlegt, den Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Es sollen vor allem Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Entwicklung und Entfaltung der Kinder optimal fördern.

Kinder- und Jugendgesetz

Gemäss Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) sollen Kinder und Jugendliche Bedingungen erhalten, die eine möglichst umfassende Entfaltung ihrer Persönlichkeit erlauben.

Partizipation

Der Kanton Basel-Stadt vertritt eine Politik für Kinder und Jugendliche. Sie fördert den Dialog zwischen den Kindern und Jugendlichen und den Erwachsenen mit ihren Institutionen. Besonders wirkt sie darauf hin, dass die staatliche Verwaltung die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit berücksichtigt. Zudem geht es um eine Politik mit Kindern und Jugendlichen. Ein wichtiges Ziel bei Projekten ist es, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft zu fördern. Prozesse, die sie betreffen, sollen sie auf ihnen angemessene Weise mitbestimmen können.

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