Sportkonzept

Sportgesetz

Die Grundlagen für die Unterstützung sowie Förderung von Sport und Bewegung im Kanton sind im Sportgesetz des Kantons Basel-Stadt festgehalten. Für die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben ist das Sportamt Basel-Stadt sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene verantwortlich. Die Aufgabe des Kantons ist es, geeignete Rahmenbedingungen und eine bedürfnisgerechte Infrastruktur zu schaffen, die es den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den Vereinen ermöglicht, Sport zu treiben und die auch Spitzenleistungen von Leistungssportlerinnen und -sportlern ermöglicht. Dies umfasst im Wesentlich die folgenden Bereiche:

  • Sport- und Bewegungsförderung
  • Nachwuchsförderung
  • Aus- und Weiterbildung
  • Sportanlagen
  • Planung

Das Sportgesetz ist zugleich die Basis für das Sportkonzept sowie dessen Folgekonzepte - das Sportanlagenkonzept sowie der Aktionsplan Sport- und Bewegungsförderung.

Sportkonzept

Das Ziel ist eine aktive, Sport treibende Bevölkerung, die Freude am Sport und an der Bewegung hat.

Das Sportkonzept zeigt die wichtigsten sportpolitischen Ziele und Leistungen des Kantons auf und dient sowohl als Grundlage für die weiterführende Planung der Sport- und Bewegungsanlagen als auch für die Ausrichtung der Sport- und Bewegungsförderung im Kanton.

Das im Jahr 2019 aktualisierte Sportkonzept dient als übergeordnete Orientierung für die Weiterentwicklung der Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Basel-Stadt und gibt die grundsätzliche strategische Richtung mit Visionen und Wirkungszielen vor, die jeweils einem der Cluster «Bildungs- und Berufsalltag», «ungebundener Sport» oder «organisierter Sport» zugeordnet werden können. Mit den beiden Folgekonzepten, dem Sportanlagenkonzept und dem Aktionsplan Sport-und Bewegungsförderung, wird die Umsetzung des Sportkonzepts mit konkreten Zielzuständen und Handlungsfeldern konkretisiert.