Swisslos-Sportfonds

Die dem Kanton Basel-Stadt zufallenden und dem Swisslos-Sportfonds zugewiesenen Beiträge werden für die Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Basel-Stadt verwendet.
Swisslos-Sportfonds-Kommission
Der Regierungsrat wählt auf Antrag des Erziehungsdepartements sechs Mitglieder in die Swisslos-Sportfonds-Kommission, davon vier aus Kreisen der Sportverbände und zwei aus der Verwaltung des Kantons oder der Gemeinden. Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Sport des Erziehungsdepartements und die Verwalterin oder der Verwalter des Swisslos-Fonds gehören der Kommission von Amtes wegen an.
Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Erziehungsdepartements präsidiert die Swisslos-Sportfonds-Kommission.
Eingabeschluss für Gesuche 2021
- Dienstag, 16. Februar 2021; Sitzung vom Dienstag, 23. März 2021
- Donnerstag, 13. Mai 2021; Sitzung vom Donnerstag, 17. Juni 2021
- Montag, 9. August 2021; Sitzung vom Montag, 13. September 2021
- Mittwoch, 20. Oktober 2021; Sitzung vom Mittwoch, 24. November 2021
Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds 2020
An dieser Stelle werden die von der Swisslos-Sportfonds-Kommission beschlossenen Unterstützungsbeiträge aufgeführt:
Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds, Zirkularbeschluss April 2020
Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds, 22. Juni 2020
Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds, 9. September 2020
Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds, 1. Dezember 2020