Swisslos-Sportfonds

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Die dem Kanton Basel-Stadt zufallenden und dem Swisslos-Sportfonds zugewiesenen Beiträge werden für die Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Basel-Stadt verwendet.

Neu: Elektronische Gesuchseingabe

Ab sofort sind die Gesuche an den Swisslos-Sportfonds des Kantons Basel-Stadt als elektronische Formulare einzugeben. Die Links sind zu finden unter Wegleitung und Formulare für Gesuche.

Swisslos-Sportfonds-Kommission

Der Regierungsrat wählt auf Antrag des Erziehungsdepartements sechs Mitglieder in die Swisslos-Sportfonds-Kommission, davon vier aus Kreisen der Sportverbände und zwei aus der Verwaltung des Kantons oder der Gemeinden. Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Sport des Erziehungsdepartements und die Verwalterin oder der Verwalter des Swisslos-Fonds gehören der Kommission von Amtes wegen an. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Erziehungsdepartements präsidiert die Swisslos-Sportfonds-Kommission.

Die Mitgliederliste der Swisslos-Sportfonds-Kommission befindet sich im Staatskalender des Kantons Basel-Stadt.

Eingabeschluss für Gesuche

Eingabeschluss für Gesuche betreffend Sportanlagen / Bauliches mit einem Investitionsvolumen über CHF 20'000:

  • jeweils 30. September (diese Gesuche werden in der letzten Sitzung im Jahr behandelt)

Eingabeschluss für Team-Projekte:

  • jeweils 31. Mai

Eingabeschluss 2024 für Gesuche über CHF 10'000:

  • Donnerstag, 16. Mai 2024; Sitzung Donnerstag, 13. Juni 2024
  • Donnerstag, 22. August 2024; Sitzung Donnerstag, 19. September 2024
  • Donnerstag, 7. November 2024; Sitzung Donnerstag, 5. Dezember 2024

Gesuche unter CHF 10'000.- werden je nach Art des Gesuchs ebenfalls an den aufgeführten Sitzungsterminen behandelt oder laufend durch die Geschäftsführung bearbeitet.

Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds 2024

Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds, 14. März 2024