Swisslos-Sportfonds

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Die dem Kanton Basel-Stadt zufallenden und dem Swisslos-Sportfonds zugewiesenen Beiträge werden für die Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Basel-Stadt verwendet.

Neu: Elektronische Gesuchseingabe

Ab sofort sind die Gesuche an den Swisslos-Sportfonds des Kantons Basel-Stadt als elektronische Formulare einzugeben. Die Links sind zu finden unter Wegleitung und Formulare für Gesuche.

Swisslos-Sportfonds-Kommission

Der Regierungsrat wählt auf Antrag des Erziehungsdepartements sechs Mitglieder in die Swisslos-Sportfonds-Kommission, davon vier aus Kreisen der Sportverbände und zwei aus der Verwaltung des Kantons oder der Gemeinden. Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Sport des Erziehungsdepartements und die Verwalterin oder der Verwalter des Swisslos-Fonds gehören der Kommission von Amtes wegen an. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Erziehungsdepartements präsidiert die Swisslos-Sportfonds-Kommission.

Die Mitgliederliste der Swisslos-Sportfonds-Kommission befindet sich im Staatskalender des Kantons Basel-Stadt.

Eingabeschluss für Gesuche 2023

  • Donnerstag, 23. Februar 2023; Sitzung Donnerstag, 23. März 2023
  • Mittwoch, 24. Mai 2023; Sitzung Mittwoch, 21. Juni 2023
  • Donnerstag, 24. August 2023; Sitzung Donnerstag, 21. September 2023
  • Donnerstag, 9. November 2023; Sitzung Donnerstag 7. Dezember 2023

Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds 2022

An dieser Stelle werden die von der Swisslos-Sportfonds-Kommission beschlossenen Unterstützungsbeiträge aufgeführt:

Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds, 1. Dezember 2022

Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds, 22. September 2022

Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds, 24. März 2022

Unterstützung durch den Swisslos-Sportfonds, 20. Juni 2022