Swisslos-Sportfonds

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Die dem Kanton Basel-Stadt zufallenden und dem Swisslos-Sportfonds zugewiesenen Beiträge werden für die Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Basel-Stadt verwendet.

Neu: Elektronische Gesuchseingabe

Ab sofort sind die Gesuche an den Swisslos-Sportfonds des Kantons Basel-Stadt als elektronische Formulare einzugeben. Die Links sind zu finden unter Wegleitung und Formulare für Gesuche.

Swisslos-Sportfonds-Kommission

Der Regierungsrat wählt auf Antrag des Erziehungsdepartements sechs Mitglieder in die Swisslos-Sportfonds-Kommission, davon vier aus Kreisen der Sportverbände und zwei aus der Verwaltung des Kantons oder der Gemeinden. Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Sport des Erziehungsdepartements und die Verwalterin oder der Verwalter des Swisslos-Fonds gehören der Kommission von Amtes wegen an. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Erziehungsdepartements präsidiert die Swisslos-Sportfonds-Kommission.

Die Mitgliederliste der Swisslos-Sportfonds-Kommission befindet sich im Staatskalender des Kantons Basel-Stadt.

Eingabeschluss für Gesuche

Eingabeschluss 2023 für Gesuche über CHF 10'000:

  • Donnerstag, 24. August 2023; Sitzung Donnerstag, 21. September 2023
  • Donnerstag, 16. November 2023; Sitzung Donnerstag 14. Dezember 2023

Gesuche unter CHF 10'000.- werden je nach Art des Gesuchs ebenfalls an den aufgeführten Sitzungsterminen behandelt oder laufend durch die Geschäftsführung bearbeitet.

Eingabeschluss für Gesuche betreffend Sportanlagen / Bauliches mit einem Investitionsvolumen über CHF 20'000:

  • jeweils 30. September (diese Gesuche werden in der letzten Sitzung im Jahr behandelt)

Eingabeschluss für Team-Projekte:

  • jeweils 31. Mai