«Sportmillion»

Mit der sogenannten «Sportmillion» stehen den Basler Sportvereinen pro Jahr 1 Mio. Franken – vorerst gesichert für die Jahre 2022 bis 2025 – für mitgliedergebundene Beiträge zur Verfügung. Diese Beiträge werden nicht über den Swisslos-Sportfonds finanziert, sondern über das Budget des Kantons Basel-Stadt.

Damit ein Sportverein für die Verteilung der Sportmillion berücksichtigt werden kann, ist nebst dem Anschluss an den Dachverband «Sport Basel» und dem Vereinssitz auch die statuarische Verankerung der Ausübung einer Sportart als Vereinszweck massgeblich (analog Kopfquote).

Medienmitteilung zur erstmaligen Verteilung der «Sportmillion»

Sportanlagen nach Nutzungskosten

Bei der Beitragsberechnung werden die Nutzungskosten der Sportanlagen berücksichtigt. Jeder Sportverein wird durch das Sportamt Basel-Stadt einem Sportanlagentyp zugeteilt. Massgebend für die Einteilung ist die Frage, wo die Sportart hauptsächlich ausgeübt wird (eine Ausnahme gilt für die Ruder-, Kanu- und Wasserfahrvereine, die für die Lagerung der Boote private Anlage nutzen). Weitere Nutzungen von Sportanlagen für Trainingszwecke (Krafträume) oder Nutzungen in der Zwischen- oder Nebensaison (Hallennutzung) werden in der Einteilung nicht berücksichtigt. Die bereinigte Mitgliederliste wird mit dem entsprechenden Nutzungsfaktor gemäss nachfolgender Tabelle multipliziert, um den finanziellen Beitrag pro Sportverein zu ermitteln.

Sportanlage

Beispiele (nicht abschliessend)

durchschnittliche Kosten 60 min Faktor (max. 2)
Eissportanlage   CHF 120.00 2
Hallenbad / Gartenbad Schulschwimmhalle, Schwimmbahnen, Sprunggrube CHF 45.00 1.5
Private Sportanlage (Miete o. eigene Anlage) Tennisplätze, Dojos, Studios, Bootshäuser, Schiesssportanlage CHF 30.00-35.00 1.25
Sporthalle / Schulsporthalle

Einfach- bis Dreifachhallen, Tischtennishallen

CHF 30.00-35.00 1.25
Aussensportanlage Rasen-, Kunstrasen- und Allwetterplätze, Beachfeld, Leichtathletikanlage etc. CHF 15.00 1.1
Öffentliche Sportanlage Öffentliche Plätze, Parks CHF 0.00 1