Materialverleih

Materialverleih Winter

Im Winter können Basler Schulen, Vereine und Organisationen für Sportaktivitäten wie beispielsweise Schneesportlager beim Materialverleih des Sportamts Wintersportartikel ausleihen.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Richtlinien.

Das Material muss mindestens zwei Wochen vor Mietbeginn online bestellt werden. Bestellungen via E-Mail oder Telefon können nicht entgegengenommen werden.

Online-Bestellformular

Einen Überblick über die angebotenen Sportartikel finden Sie in der Materialübersicht. Neu können auch Schneeschuhe ausgeliehen werden. Für Schneeschuhwanderungen ist gutes Schuhwerk notwendig. Falls nötig, können auch im Winter Wanderschuhe ausgeliehen werden.

Die Leihgebühren entnehmen Sie der Gebührenübersicht.

Materialausgabe /-rückgabe

  • Ort: Sportzentrum Rankhof
  • Adresse: Grenzacherstrasse 405, 4058 Basel
  • Materialbezug: Termin wird vom Sportamt festgelegt. Findet in der Regel am Mittwoch und Donnerstag statt.
  • Materialrückgabe: Termin wird vom Sportamt festgelegt. Findet in der Regel am Montag und Dienstag statt.
  • Uhrzeiten: Werden vom Sportamt individuell zugewiesen und befinden sich auf der Bestellbestätigung. In der Regel zwischen 7:30 und 16:00 Uhr.

Anleitung zum Ablauf des Bezugs von Sportmaterial

BFU-Skibindungseinstellung

Das Sportamt bietet keinen Einstellservice an. Die korrekte Einstellung der Skibindungen liegt in der Verantwortung der Bezügerinnen und Bezüger bzw. der Erziehungsberechtigten. Die Skibindungen werden vor der Abgabe auf den kleinstmöglichen Auslösewert zurückgestellt.

Die zwei aufgeführten Sportgeschäfte bieten die BFU-Skibindungseinstellung mit einem Hol- und Bring-Service an. Die Kontaktaufnahme soll nach Erhalt des Abholtermins erfolgen.

Cenci Sport GmbH, Riehen
Tel. 061 641 46 46, info@cencisport.ch

MANO-SPORT, Reinach
Tel. 061 421 82 60, mano@manosport.ch

Kostenloses Material für Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe

Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe des Kantons Basel-Stadt können das Leihmaterial kostenlos beziehen. Während des Bestellvorgangs muss für diese berechtigten Personen der Gratisbezug aktiviert werden. Die Bestellerin oder der Besteller übernimmt damit die Verantwortung, diese Personen zu informieren, dass für den Gratisbezug eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Kontaktperson der Sozialhilfe Basel-Stadt vorgelegt werden muss.