FAQ zum Ausbau der obligatorischen frühen Deutschförderung

Warum wird die obligatorische frühe Deutschförderung ausgebaut?

Die frühe Deutschförderung ist wichtiger Pfeiler der frühen Förderung. Deutschkenntnisse sind für die Entwicklungsbiographie von Kindern von grundlegender Bedeutung. Sie bilden die Basis für den späteren Bildungserfolg und die Integration. Mit der obligatorischen Deutschförderung vor dem Kindergarteneintritt sollen die Unterschiede in den Sprachkompetenzen der Kinder verringert werden, um die Kinder gut auf den Eintritt in den Kindergarten vorzubereiten. Im Sinne der Motion Patricia von Falkenstein und Konsorten betreffend Intensivierung der Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt hat der Grosse Rat beschlossen, den Förderumfang des Obligatoriums in Spielgruppen mit Deutschförderung von zwei auf drei Halbtage pro Woche zu erhöhen und die gesetzliche Grundlage für die obligatorische Deutschförderung vor der Einschulung vom Schulgesetz ins Kinder- und Jugendgesetz zu überführen.


Warum wird die obligatorische frühe Deutschförderung auf drei Tage erhöht? Wäre es nicht sinnvoller, die Kinder würden früher damit beginnen?

Es ist richtig, dass sich aus wissenschaftlicher Sicht ein möglichst früher Kontakt mit der Bildungssprache positiv auf den Spracherwerb auswirkt. Daher ist es durchaus möglich, dass Kinder bereits ab ca. zwei Jahren eine Spielgruppe besuchen. Es ist auch möglich, dafür ergänzende Beiträge zu erhalten. Gleiches gilt auch für den Besuch einer Kindertagesstätte, in diese können Kinder bereits mit wenigen Monaten eintreten. In diesem jungen Alter ist Obligatorium jedoch schwierig umzusetzen und würde einen grossen Eingriff in die Privatsphäre der Familien bedeuten. Aus diesen Grund startet das Obligatorium wie bisher ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt.


Wie gehen Sie damit um, wenn Eltern sich weigern, ihr Kind in eine Spielgruppe zu bringen?

Wie bisher wird der Fachbereich frühe Deutschförderung gemeinsam mit der Spielgruppenleitung und dem Dachverband der Basler Spielgruppen das Gespräch mit der Familie suchen.

Werden Sie weiterhin den Fragebogen der Universität Basel verwenden, um den Sprachstand der Kinder festzustellen?

Ja. 

Wird die Spielgruppe für verpflichtete Kinder an allen drei Halbtagen kostenlos sein?

Ja, für Kinder, die zur frühen Deutschförderung verpflichtet werden, ist der Besuch einer Sprachförder-Spielgruppe während einem Schuljahr vor dem Kindergarten kostenlos.

Wird es allen Spielgruppen möglich sein, die drei Halbtage anzubieten?

Die allermeisten Spielgruppen bieten bereits jetzt einen dritten Halbtag an und können den Ausbau gut umsetzen. Der Fachbereich frühe Deutschförderung unterstützt die Spielgruppen bei Bedarf bei der Umsetzung. 

Könnten die Familien die Spielgruppe nach wie vor selber wählen?

Ja. 

Warum ist die Spielgruppe nicht kostenlos für deutschsprachige Familien?

Das selektive Obligatorium frühe Deutschförderung hat zum Ziel, die Bildungschancen von Kindern zu verbessern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Davon profitiert das gesamte Basler Schulsystem, auch die Kinder mit Erstsprache Deutsch. Familien mit deutschsprachigen Kindern haben die Möglichkeit, ergänzende Beiträge für den Besuch einer Spielgruppe oder Betreuungsbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte zu erhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Werden die Spielgruppen mehr Geld bekommen? Wird der Tarif erhöht?

Mit dem Ausbau wird der Tarif erhöht auf neu 16.30 Franken pro Förderstunde. 

Müssten alle Kinder, die zur frühen Deutschförderung verpflichtet werden, drei Halbtage in eine Spielgruppe oder ginge auch weniger, z.B. wenn die Kinder schon etwas Deutsch sprechen?

Die Verpflichtung für drei Halbtage gilt für alle Kinder im Obligatorium. Dabei wird Wert auf eine behutsame und individuelle Eingewöhnung gelegt. 

Könnten die Kinder, die zur frühen Deutschförderung verpflichtet werden, weiterhin statt einer Spielgruppe auch eine Kindertagesstätte besuchen?

Ja, Kinder, die zur obligatorischen frühen Deutschförderung verpflichtet werden, könnten weiterhin auch eine deutschsprachige Kindertagesstätte besuchen. Voraussetzung ist, dass sie die Kindertagesstätte an mindestens zwei ganzen Tagen oder vier Halbtagen besuchen (40%). Der Besuch einer Kindertagesstätte ist nicht kostenlos. Die Familie hat Anrecht auf Betreuungsbeiträge.

Zweisprachige Kindertagesstätten dürfen Kinder im Deutschobligatorium nur besuchen, wenn sie bereits vor der Srpachstandserhebung in der Kindertagesstätte angemeldet sind (Stichdatum 1. Februar für Vertragsabschluss) und wenn die Zweitsprache in der Kindertagesstätte der Familiensprache des Kindes entspricht.

Privatkindergärten dürfen im Rahmen des Deutschobligatoriums besucht werden, wenn die Eltern schriftlich bestätigen, dass das Kind nach dem Deutschobligatorium in eine Privatschule eintreten wird, wenn die Zweitsprache der Familiensprache des Kindes entspricht und wenn das Kind das Deutschangebot der Institution für mindestens drei halbe Tage pro Woche wahrnimmt.

Warum ist die Kita nicht kostenlos für Kinder im Obligatorium?

Die Betreuung in Kindertagesstätten zielt in erster Linien auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Es handelt sich um ein ganztägiges Betreuungsangebot, das an fünf Tagen pro Woche offen ist. Das Angebot geht damit weit über die obligatorische frühe Deutschförderung hinaus geht. Daher ist es nicht kostenlos. 

Ab wann werden die drei Halbtage Obligatorium umgesetzt?

Die Umsetzung startet ab dem Schuljahr 2024/25. 
 

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