Schulbildungsfähige

Schulbildungsfähige

Alter: ab Schulpflicht bis 18 / 20 Jahre

Vorbereitung auf die erstmalige berufliche Ausbildung einerseits und auf ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben und Wohnen anderseits.

Der / die Jugendliche ist fähig, sich im Berufs- und Gesellschaftsleben zu integrieren.

Richtziele

Alle Ziele sollen den individuellen Fähigkeiten jeder Schülerin und jeden Schülers entsprechen.

Sachkompetenz

Der Schüler / die Schülerin

  • kann Kulturtechniken anwenden
  • ist in manuellen Techniken und Fertigkeiten geübt
  • kann seine / ihre Sinne differenziert wahrnehmen
  • besitzt eine entwicklungsadäquate Allgemeinbildung

Sozialkompetenz

Der Schüler / die Schülerin

  • kann sich an veränderte Lebensumstände anpassen
  • kann Verantwortung für sich, andere und die Umwelt übernehmen
  • ist gruppenfähig
  • ist tolerant
  • ist beziehungsfähig
  • ist konfliktfähig

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