Praktischbildungsfähige

Praktischbildungsfähige

Alter: ab Schulpflicht bis 18 / 20 Jahre.

Bis maximal 8 Schülerinnen und Schüler werden in diesen Klassen mehrstufig unterrichtet.

Förderung zur grösstmöglichen Selbständigkeit in der Lebensgestaltung.
Vorbereitung auf die Arbeit in einer geschützten Werkstatt oder Beschäftigungsgruppe sowie betreutem Wohnen.
Die Jugendlichen verfügen über eine grösstmögliche Selbständigkeit in ihrer Lebensgestaltung und nehmen am öffentlichen Leben teil. Sie werden auf die Arbeit in einer geschützten Werkstatt oder Beschäftigungsgruppe sowie auf ein betreutes Leben und Wohnen vorbereitet.

Richtziele

Alle Ziele sollen den individuellen Fähigkeiten jeder Schülerin und jeden Schülers entsprechen.

Sachkompetenz

Der Schüler / die Schülerin

  • kann Aufträge entgegennehmen und umsetzen
  • kann Kulturtechniken je nach Fähigkeiten anwenden
  • kann seine / ihre Sinne differenziert einsetzen
  • ist geübt in manuellen und lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Sozialkompetenz

Der Schüler / die Schülerin

  • kann sich in eine Gruppe einordnen und sich als Teil einer Gruppe verstehen
  • kann sich an Regeln halten
  • ist kommunikations- und kontaktfähig
  • geht mit sich, seiner Umwelt und den Mitmenschen respektvoll um
  • ist anpassungsfähig

Selbstkompetenz

Der Schüler / die Schülerin

  • kann Aufträge entgegennehmen und umsetzen
  • kann Verantwortung für eine vorgegebene Aufgabe und für sich selber übernehmen
  • kann seine Stärken und Schwächen wahrnehmen
  • vertraut seinen eigenen Fähigkeiten
  • kann sich in der Umwelt orientieren
  • ist eigeninitiativ
  • kann seine Bedürfnisse und seine Befindlichkeit erkennen, äussern und damit umgehen
  • kann im lebenspraktischen Anforderungsbereich eigenständig handeln
  • zeigt eine gute Arbeitshaltung
  • kann zwischen eigenen und fremden Bedürfnissen unterscheiden
  • ist fähig, sich mit sich selbst zu beschäftigen und Lösungen selber zu suchen

 

nach oben