Aufnahme

Wenn wir freie Plätze haben, laden wir Sie zu einem gegenseitigen Kennenlernen ein. Wir stellen Ihnen das Schulheim vor, und Sie formulieren Ihren Bedarf an uns. An diesem Gespräch nehmen in der Regel teil: die Eltern, das Kind, eine Vertretung der einweisenden Behörde (z.B. Sozialdienst) und eine Vertretung des Schulheims.

Manchmal ist auch ein zusätzlicher Besuch auf der Wohngruppe oder ein Schnupperaufenthalt sinnvoll.

Einigt man sich auf eine Platzierung, wird der Eintrittstermin vereinbart.

Die einweisende Behörde reicht vor dem Eintritt das Aufnahmeformular ein und beantragt die Kostengutsprache.

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Freie Plätze

Auskunft über freie Plätze gibt Ihnen:

Markus Steim
Institutionsleiter
Tel. +41 61 208 52 60
Fax +41 61 264 80 75
E-Mail markus.steim@bs.ch

 

Voraussetzungen

Wir nehmen Kinder im Alter zwischen sieben und fünfzehn Jahren auf, bei denen sich in der familiären und/oder schulischen Sozialisation Beziehungs-, Verhaltens- oder Leistungsbeeinträchtigungen zeigen und deren weitere Entwicklung im Ursprungsmilieu nicht optimal gefördert wird.

Nicht aufnehmen können wir Kinder, die ein psychiatrisches Krankheitsbild, körperliche oder geistige Behinderungen aufweisen oder suchtmittelabhängig sind, sowie Kinder, die nicht in eine Wohngruppe oder Kleinklasse integriert werden können.

Weitere Informationen

Eintrittsformular für einweisende Behörden (Sozialdienste)

  • Das Word-Dokument ist nicht passwortgeschützt, so dass Sie direkt in die grau schraffierten Felder schreiben können.
  • Senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post zurück.

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