Jugendpolitik

Die Jugendpolitik im Kanton Basel-Stadt basiert im Wesentlichen auf folgenden Grundlagen:

Kinder- und Jugendgesetz

Gemäss Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) sollen Kinder und Jugendliche Bedingungen erhalten, die eine möglichst umfassende Entfaltung ihrer Persönlichkeit erlauben.

Partizipation

Der Kanton Basel-Stadt vertritt eine Politik für Kinder und Jugendliche. Sie fördert den Dialog zwischen den Kindern und Jugendlichen und den Erwachsenen mit ihren Institutionen. Besonders wirkt sie darauf hin, dass die staatliche Verwaltung die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit berücksichtigt. Zudem geht es um eine Politik mit Kindern und Jugendlichen. Ein wichtiges Ziel bei Projekten ist es, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft zu fördern. Prozesse, die sie betreffen, sollen sie auf ihnen angemessene Weise mitbestimmen können.

Kinder- und jugendpolitische Leitziele

Im August 2018 verabschiedete die Kinder- und Jugendkommission des Kantons Basel-Stadt die kinder- und jugendpolitischen Leitziele.

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Kinder- und Jugendkommission

Die Kinder- und Jugendkommission wurde durch den Regierungsrat entsprechend dem Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche eingesetzt.

Sie berät die zuständigen Departemente bei der Organisation und Planung der Kinder- und Jugendhilfe.

Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Organen der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe und den Trägern der nicht-staatlichen Kinder- und Jugendhilfe.

Die Mitgliederliste der Kinder- und Jugendkommission befindet sich im Staatskalender des Kantons Basel-Stadt

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Junger Rat

Seit Januar 2005 hat der Kanton Basel-Stadt eine Jugendstimme in der Politik: den Jungen Rat. Der Junge Rat besteht aus sieben bis fünfzehn Mitgliedern. Seine Aufgabe ist es, die Anliegen der Jugendlichen gegenüber Öffentlichkeit und Regierungsrat zu vertreten und die Jugendlichen für die Politik zu sensibilisieren. Er kann zu Vernehmlassungsvorlagen Stellung nehmen oder dem Regierungsrat oder den Departementen Anregungen zu Sachgeschäften vorlegen. Die Meinung der Jugendlichen fliesst so in die politischen Planungs- und Entscheidungsprozesse ein.

Der Junge Rat führt aber auch eigene Aktivitäten durch, um auf die Jugendanliegen aufmerksam zu machen und jugendpolitische Themen mit Jugendlichen zu bearbeiten. Ausserdem werden zwei Jugendliche in die Kommission für Jugendfragen gewählt.

Die Abteilung Jugend- und Familienförderung begleitet und betreut – je nach Bedürfnis – den Jungen Rat und sorgt für einen guten Informationsfluss zwischen ihm und der Verwaltung.

Der Auftrag des Jugen Rates ist in der Richtlinie betreffend Tätigkeit und Organisation des Jungen Rates geregelt. Die Mitgliederliste des Jungen Rates findet sich im Staatskalender des Kantons Basel-Stadt.

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Jugendbefragung

Die Jugendbefragung untersucht die Bedürfnisse und Ansprüche der Jugendlichen an ihre Wohnumgebung und ihre Lebenswelt. Sie findet alle vier Jahre statt, indem Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren in zufällig ausgesuchten Klassen der Sekundarschule, des Gymnasiums und der Berufsschule befragt werden. Die Jugendbefragung ist Bestandteil des kantonalen Befragungskonzeptes, welches die regelmässige Befragung von bestimmten Bevölkerungsgruppen vorsieht. Sie gibt einen Eindruck darüber, wie im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Jugendliche den Kanton erleben, und liefert der Regierung und der Politik Anhaltspunkte zur weiteren Optimierung der Jugendpolitik. Die Ergebnisse der aktuellen Jugendbefragung sind auf der Website des Statistischen Amtes einsehbar.

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