Mindestöffnungszeiten
Fragen | Antworten |
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Welche Mindestöffnungszeiten gelten für Kitas mit Betreuungsbeiträgen? |
Kitas mit Betreuungsbeiträgen müssen an mindestens fünf Tagen pro Woche während jeweils mindestens 12 Stunden pro Tag eine Betreuung anbieten. |
Sind Ausnahmen von Mindestöffnungszeiten möglich? |
Kitas mit Betreuungsbeiträgen sind grundsätzlich verpflichtet, die Mindestöffnungszeiten einzuhalten. Ausnahmen sind beispielsweise an Brückentagen möglich. Ebenfalls können in begründeten Fällen, beispielsweise bei geringer Nachfrage, Ausnahmen gewährt werden. |
Welche Vorgaben gelten bezüglich Betriebsferien? |
Kitas mit Betreuungsbeiträgen dürfen maximal vier Wochen Betriebsferien pro Jahr machen, wobei es auch möglich ist, ganz auf Betriebsferien zu verzichten. Kitas ohne Betreuungsbeiträge sind bezüglich der Ferienregelungen frei. |