Preisgestaltung

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Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen legen einen einheitlichen Preis für einen Betreuungsplatz pro Monat fest. Sind wir in der Preisgestaltung frei?

Nein. Der Monatspreis liegt innerhalb eines Preisbandes, das sich nach den Modellkosten für die Vollzeitbetreuung eines Kindes über 18 Monaten richtet. Es gibt also einen Minimal- und einen Maximalpreis.

Wie hoch ist der Minimal- bzw. der Maximalpreis?

Der Monatspreis darf in einer Kita mit Betreuungsbeiträgen höchstens 300 Franken unter den Modellkosten und höchstens 100 Franken über den Modellkosten liegen. Konkret bedeutet das:

  • Minimalpreis für einen Vollzeitplatz für Kinder über 18  Monaten:
    2'199 Franken
  • Modellkosten für einen Vollzeitplatz für Kinder über 18 Monaten:
    2'499 Franken
  • Maximalpreis für einen Vollzeitplatz für Kinder über 18 Monaten:
    2'599 Franken

Kann ich für Eltern, die Anspruch auf Betreuungsbeiträge haben, und Vollzahler unterschiedliche Preise verlangen?

Nein. Der Preis gilt gleichermassen für alle Plätze, unabhängig davon, ob die Eltern Anspruch auf einen Betreuungsbeitrag haben oder nicht.

Ausnahme: Kindertagesstätten, die auch Firmenplätze anbieten, können für die Firmenplätze mit dem Unternehmen einen anderen Preis vereinbaren. Kinder, die einen Firmenplatz belegen, haben keinen Anspruch auf einen Betreuungsbeitrag.

Kann ich für Kinder über 18 Monaten und für Kinder unter 18 Monaten unterschiedliche Preise verlangen?

Ja. Für die Betreuung von Kindern unter 18  Monaten wird ein Zuschlag von 800 Franken pro Vollzeitplatz und Monat gewährt. Damit darf der Preis pro Vollzeitplatz und Monat für Kinder unter 18 Monaten maximal 800 Franken höher liegen als der Preis pro Vollzeitplatz für Kinder über 18 Monaten.

Wie hoch soll der Preis für die Betreuung von Kindern unter 18 Monaten sein?

Die Fachstelle Tagesbetreuung empfiehlt, den Preis für die Betreuung von Kindern unter 18 Monaten um 800 Franken höher festzulegen als für Kinder über 18 Monaten. So steigt der Elternbeitrag nicht, wenn das Kind die Altersgrenze von 18 Monaten erreicht.

Welche Leistungen sind im Preis inbegriffen?

Im Preis sind alle Leistungen inbegriffen.

Es dürfen keine weiteren Kosten verrechnet werden, beispielsweise für: Teilnahme an Aktivitäten, Tanzstunden, Sprachförderung, Spiel- und Bastelmaterial, Eintritte, Tram- und Busbillette, Pflegematerial, Windeln, Mahlzeiten (Zmorge, Znüni, Zmittag, Zvieri), Bring- und Abholdienste vom Kindergarten und von der Schule.

Anmelde-, Einschreibe-, Wartelistengebühren, Depotzahlungen oder ähnliches sind nicht möglich.

Sind Rabatte möglich?

Für die Betreuung von Geschwisterkindern kann die Kita den Eltern einen Rabatt gewähren.

Weitere Rabatte (z.B. Rabatt bei Vorauszahlung mehrerer Monate, Rabatt für Alleinerziehende) sind nicht möglich.

Kann der Monatspreis variieren?

Nein. Die Kita legt einen fixen Monatspreis für einen Betreuungsplatz fest, unabhängig davon, ob in einem Monat mehr oder weniger Öffnungstage liegen. Tagespreise sind nicht möglich.

Hat der Preis einen Einfluss auf den Betreuungsbeitrag?

Nein. Der Betreuungsbeitrag an die Eltern ist unabhängig vom Preis der Kindertagesstätte. Der Betreuungsbeitrag wird wie heute ausgehend vom Einkommen und Vermögen der Eltern berechnet. Er wird direkt an die Kita ausbezahlt.

Hat der Preis einen Einfluss auf den Elternbeitrag?

Ja. Der Elternbeitrag ist die Differenz zwischen dem Preis der Kindertagesstätte und dem Betreuungsbeitrag an die Eltern. Die Höhe des Elternbeitrags ist also abhängig vom Preis der Kindertagesstätte: Je höher der Preis der Kindertagesstätte desto höher ist auch der Elternbeitrag.