Betreuungsschlüssel
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Wie viele Plätze belegen Kinder unter 18 Monaten und Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf? |
Es gelten unterschiedliche Vorgaben für den Betreuungsschlüssel und für die auf der Bewilligung festgelegte maximale Platzzahl: Im Betreuungsschlüssel werden Kinder unter 18 Monaten und Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf 1,5-fach gezählt, weil sie mehr Personal in der Betreuung erfordern. Das ist keine Änderung gegenüber den heutigen Vorgaben. Für die auf der Bewilligung festgelegte maximale Platzzahl belegen Kinder unter 18 Monaten und Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf einen Platz, sie werden also wie alle anderen Kinder 1-fach gezählt. Das ist neu. Beispiel: Im Betreuungsschlüssel zählen die 6 Plätze für Säuglinge oder Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf 1,5-fach, also als 9 Plätze. Es braucht deshalb Personal in der Betreuung für 21 Plätze, damit der Betreuungsschlüssel eingehalten werden kann. |