Fragen zum neuen Tagesbetreuungsgesetz

Das neue Tagesbetreuungsgesetz kennt nur noch zwei Kategorien von Kindertagesstätten: Kindertagesstätten mit und ohne Betreuungsbeiträge. Kitas mit Betreuungsbeiträgen bieten Plätze mit Betreuungsbeiträgen an und nur in Kitas mit Betreuungsbeiträgen können Eltern Betreuungsbeiträge beantragen. Kitas mit Betreuungsbeiträgen müssen neben den allgemeinen Bewilligungsvoraussetzungen zusätzliche Vorgaben und Anforderungen z.B. zur Preisgestaltung, zu den Öffnungszeiten und Betriebsferien sowie zur Zusammenarbeit mit der zuständigen Beratungs- und Vermittlungsstelle erfüllen.

Eltern können sich den Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte ihrer Wahl selbst suchen oder, falls sie keinen Platz finden, sich einen Betreuungsplatz durch die Beratungs- und Vermittlungsstelle vermitteln lassen.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum neuen Tagesbetreuungsgesetz.

Über den Stand der Umsetzungen zur Einführung des neuen Gesetzes informieren wir Sie regelmässig im Newsletter der Fachstelle Tagesbetreuung.