Infektionskrankheiten, Grippe, Pandemie

Richtlinien über den Besuch der Schule, des Kindergartens und der Kindertagesstätte

Allgemein

  • Massgebend für den Schul-, Kindergarten- und Besuch eines Tagesheims für Kinder ist der Krankheitszustand sowie die Beurteilung durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt.
  • Nach einer Erkrankung soll das Kind bei der Rückkehr in die Schule/in den Kindergarten/in die Kindertagesstätte mindestens einen Tag (24 Stunden) fieberfrei sein.
  • Grundsätzlich ist der Schul-, Kindergarten- und Besuch einer Kindertagesstätte von gesunden Geschwistern eines erkrankten Kindes gestattet.

Richtlinien bei Infektionskrankheiten oder Parasitenbefall (PDF, 141 KB)
 

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Grippe

Die Grippe ist eine akute Infektionskrankheit der Atemwege, welche durch Influenzaviren verursacht wird. Die Übertragung der Viren erfolgt entweder direkt über Tröpfchen, die von einer infizierten Person über Niesen, Husten und Sprechen verbreitet werden oder indirekt über den Kontakt mit Oberflächen (z.B. Türklinken), auf denen Viren eine Zeit lang überleben können.

Einfache Hygienemassnahmen können dazu beitragen, die Übertragung von Krankheitserregern zu reduzieren.

An folgenden Orten gibt es weitere Informationen:

Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG

Pandemieplan der Schweiz: Pandemieplan Schweiz

Detaillierte Empfehlungen für den Pandemiefall sind auf den Webseiten des Bundesamtes für Gesundheit BAG erhältlich. Weitergehende Informationen sind darüber hinaus auf der Homepage der Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartements verfügbar.

In organisatorischen Belangen können sich Trägerschaften an die zuständigen Kontaktpersonen im Erziehungsdepartement wenden. Für medizinische Fragen steht Institutionen und Trägerschaften auch der Schulärztliche Dienst (Telefon +41 61 267 45 20; E-Mail g-p@bs.ch) zur Verfügung.

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