Personal

Informationen zu personellen Fragen und zu Fragen des Personalrechts

Verschiedene private Trägerschaften lehnen sich an das Personalrecht (Personalgesetz) und an das Lohngesetz des Kantons Basel-Stadt an.

Einen guten Überblick über die Regelungen des Kantons Basel-Stadt geben die Seiten von «Human Resources Basel-Stadt» , www.arbeitgeber.bs.ch. Sie halten auch verschiedene Informationen und Dokumente, Merkblätter usw. zum Herunterladen bereit.

Die Liste der Frei- und Feiertage finden Sie in der untenstehenden Linksammlung und in den Dokumenten für Trägerschaften. Die Lohntabellen zeigen Ihnen die aktuellen Löhne im Kanton Basel-Stadt.

Im Erziehungsdepartement bestehen zudem für verschiedenste Personalgeschäfte standardisierte Abläufe (z.B. für Ausschreibung und Auswahl, für Anstellung, Eintritt und Probezeitende, für Austritt und Arbeitszeugnis usw.). Verschiedenste Checklisten helfen, standardisierte Geschäfte systematisch zu bearbeiten. Auch wenn diese Geschäfte und Checklisten auf die besonderen Verhältnisse beim Kanton Basel-Stadt ausgerichtet sind, so können sie möglicherweise auch privaten Institutionen, die mit dem Erziehungsdepartement eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben, nützlich sein, um eigene Standards zu entwickeln. Standards und Checklisten werden auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.

nach oben

nach oben

Arbeiten in einem Kinder- oder Jugendheim

Die Kinder-, Jugend- und Schulheime des Kantons Basel-Stadt verfügen über zahlreiche Arbeitsplätze in den Bereichen Betreuung, Administration oder bei den hauswirtschaftlichen und technischen Dienstes. Die Schulheime bieten zusätzlich Arbeitsplätze für Lehrerinnen und Lehrer an.

Die meisten Heime setzen für ihr Betreuungspersonal einen Berufsabschluss auf Ebene Fachhochschule oder höhere Fachschule voraus. In Institutionen für Kleinkinder oder für behinderte Kinder werden auch Fachpersonen Betreuung eingesetzt.

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in berufsbegleitender Ausbildung stehen rund 70 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Einige Heime bieten auch Praktikumsstellen an.

Interessentinnen und Interessenten für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz in einem Heim setzen sich direkt mit der Heimleitung in Verbindung.

Liste der Kinder- und Jugendheime

nach oben

Auszug aus dem Strafregister

Seit dem 1. Januar 2015 können beim Bundesamt für Justiz (BJ) zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge bestellt werden: (1) der klassische «Privatauszug» und (2) ein spezieller «Sonderprivatauszug». Ein Sonderprivatauszug ist nur für Tätigkeiten, mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen möglich. Er gibt Auskunft über Berufs-, Tätigkeits- oder Kontaktverbote.

Die Bestellung kann elektronisch erfolgen. Zuerst muss der Arbeitgeber eine Bestätigung ausfüllen. Diese Bestätigung muss der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin zusammen mit dem Antrag und der Kopie von Identitätskarte oder Pass einsenden.

» Informationen und Bestellformular

Für Institutionen mit Staatsbeiträgen des Bereichs Jugend, Familie und Sport gilt folgendes: Für Mitarbeitende, die direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, soll standardmässig bei der Anstellung den Sonderprivatauszug verlangt werden. Dies gilt sowohl für Tätigkeiten im Bereich der Betreuung und der Beratung. Bei Aufgaben, bei denen sowohl die Voraussetzungen für den Privatauszug wie den Sonderprivatauszug erfüllt sind, sollen Arbeitgeber beide Dokumente verlangen. Die Auszüge sollten zudem bei der Anstellung nicht älter als sechs Monate sein. Für Institutionen mit Finanzhilfen gilt das skizzierte Vorgehen als Empfehlung, für Institutionen, denen kantonale Aufgaben übertragen werden, als Verpflichtung, die im Rahmen der Controllinggespräche bzw. von Aufsichtsbesuchen überprüft wird.

nach oben