Schulbildungsfähige
Schulbildungsfähige
Alter: ab Schulpflicht bis 18 / 20 Jahre
Vorbereitung auf die erstmalige berufliche Ausbildung einerseits und auf ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben und Wohnen anderseits.
Der / die Jugendliche ist fähig, sich im Berufs- und Gesellschaftsleben zu integrieren.
Richtziele
Alle Ziele sollen den individuellen Fähigkeiten jeder Schülerin und jeden Schülers entsprechen.
Sachkompetenz
Der Schüler / die Schülerin
- kann Kulturtechniken anwenden
- ist in manuellen Techniken und Fertigkeiten geübt
- kann seine / ihre Sinne differenziert wahrnehmen
- besitzt eine entwicklungsadäquate Allgemeinbildung
Sozialkompetenz
Der Schüler / die Schülerin
- kann sich an veränderte Lebensumstände anpassen
- kann Verantwortung für sich, andere und die Umwelt übernehmen
- ist gruppenfähig
- ist tolerant
- ist beziehungsfähig
- ist konfliktfähig