Konzepte Sport und Bewegung

Sportgesetz

Das Sportgesetz vom 18. Mai 2011 bildet die Grundlage für das Handeln des Sportamts Basel-Stadt. Es bezweckt die Förderung des Sports aufgrund seiner erzieherischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Werte und Bedeutung.

Aufgaben des Kantons bzw. des Sportamts

  1. Sport- und Bewegungsförderung
  2. Nachwuchsförderung
  3. Aus- und Weiterbildung
  4. Sportanlagen
  5. Planung

Sport und Bewegung vermitteln in vielerlei Hinsicht bedeutende Werte, wirken sich positiv auf die Lebensqualität aller Altersgruppen aus und tragen massgeblich zur Gesundheit sowie zum sozialen Zusammenhalt bei. Entsprechend wertvoll sind die Förderung von Sport- und Bewegungsangeboten sowie die Bereitstellung von Flächen und entsprechender Infrastruktur für die Bevölkerung.

Um die Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen aufzunehmen und diesen gerecht werden zu können, wurden strategische Grundlagen für die zukünftige Ausrichtung und insbesondere die laufende Umsetzung von Massnahmen der Sport- und Bewegungsförderung geschaffen.

Sportkonzept

Sportanlagenkonzept

Aktionsplan Sport- und Bewegungsförderung