Berufsfachschule Basel (BFS) muss Tarife für Weiterbildungskurse anpassen

Die BFS durfte bislang ihr qualitativ hochstehendes Weiterbildungsangebot in den Bereichen Mode und Gestaltung sowie Hauswirtschaft zu sehr günstigen Preisen anbieten. Aufgrund des neuen «Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG)» ist dies nicht mehr möglich, die Kurse müssen mindestens kostendeckend angeboten werden und dürfen den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die BFS wird deshalb per August 2019 die Kurstarife anpassen.

Die gute Nachricht: Das Weiterbildungsangebot im Bereich der textilen Gestaltung bleibt erhalten. Auch in Zukunft wird es vergünstigte Tarife geben. Sie gelten für finanziell Schwächere sowie für Berufsleute, wenn sie die Kurse der BFS Basel als berufliche Weiterbildung besuchen. Sie erhalten 30 Prozent Ermässigung auf den regulären Kurspreis.

Schülerinnen und Schüler sowie Lernende mit Schulstandort Basel zahlen lediglich eine kleine Infrastruktur- und Materialgebühr.

Mit der Anpassung der Kurstarife führt die Berufsfachschule ausserdem zusätzlich zwei neue Kurskategorien ein. So wird es künftig Premium-Kurse (Intensiv-Weiterbildung in kleinen Gruppen) und Slow-Up-Kurse (Arbeit in ruhigem Tempo mit Pflege der Geselligkeit) geben. Die Anpassungen wurden sämtlichen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern kommuniziert. Die Schulleitung steht ausserdem den Teilnehmenden in der nächsten Woche für die persönliche Beantwortung von Fragen vor Ort zur Verfügung.

Dank diesen Anpassungen erfüllt die BFS Basel künftig als erste Basler Berufsschule mit einem Weiterbildungsangebot die gesetzlichen Vorgaben. Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt prüft momentan mit den übrigen Berufsschulen, welche Anpassungen in deren Kursprogramm vorgenommen werden müssen. 

Statement Ueli Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung
«Es ist uns bewusst, dass diese Umstellung einschneidend ist. Viele unserer Teilnehmenden belegen seit langer Zeit die Kurse. Die Änderungen richten sich natürlich nicht gegen unser treues Stammpublikum und sind auch keine Sparmassnahme. Wir müssen sie umsetzen, weil die neuen gesetzlichen Grundlagen dies von uns verlangen.»

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