Benutzungs- und Gebühren- ordnung

Die Haus- und Benutzungsordnung regelt die Benutzung aller vom Kanton geführten Sportanlagen. Sie gilt für die öffentlichen Bäder und Kunsteisbahnen, für die kantonalen Sportanlagen und Sportzentren, sowie für die Schulsportanlagen.

Haus- und Benutzungsordnung für die Sportanlagen vom 1. März 2016 (PDF, 29 KB; nicht barrierefrei)

In der Gebührenordnung für die Nutzung der Sportanlagen wird festgehalten, nach welchen Grundsätzen die Gebühren festzulegen sind. Die Eintrittsgebühren für die Bäder und Kunsteisbahnen sowie die Leihgebühren sind im Internet auf den entsprechenden Seiten aufgeführt.