Personal

Anforderungen an das Personal

Leitung

Die Kita-Leitung verfügt über eine pädagogische Ausbildung und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. Die Leitung braucht zudem eine Weiterbildung in Führung. Diese kann auch berufsbegleitend erworben werden.

Pädagogisch ausgebildetes Personal

Das pädagogisch ausgebildete Personal hat einen Abschluss als Fachfrau/Fachmann Betreuung (Schwerpunkt Kinder) oder eine gleichwertige Ausbildung (z. B. Sozialpädagogik HFS). Der Berufsverband SavoirSocial bestimmt, welche Ausbildungen anerkannt werden:

Liste anerkannte Ausbildungen

Die Anerkennung von Abschlüssen aus dem In- und Ausland, die nicht auf der Liste von SavoirSocial stehen, muss beim Bund beantragt werden: Anerkennung ausländischer Diplome

Personal ohne pädagogische Ausbildung

Zum Personal ohne pädagogische Ausbildung zählen Lernende, Praktikant/innen sowie Personen ohne anerkannte pädagogische Ausbildung.

Sind Lernende oder Praktikant/innen jünger als 18 Jahre, müssen bei gefährlichen Arbeiten präventive Massnahmen eingehalten werden:

Merkblatt gefährliche Arbeiten

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Betreuungsschlüssel

In den Richtlinien über die Bewilligung und Aufsicht ist auch der Betreuungsschlüssel festgelegt: Für zehn belegte Plätze ist mindestens eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson zuständig. Kinder bis zu 18 Monaten werden anderthalbfach gezählt. Der Einsatzplan ist so anzulegen, dass eine Betreuungsperson (mit oder ohne pädagogische Ausbildung) maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut.

Je nach Anzahl belegte Plätze müssen anwesend sein:

  • 1 bis 5 belegte Plätze: mindestens eine pädagogisch ausgebildete Fachperson
  • 5,5 bis 10 belegte Plätze: mindestens zwei Personen (davon eine pädagogisch ausgebildete Fachperson)
  • 10,5 bis 15 belegte Plätze: mindestens drei Personen (davon zwei pädagogisch ausgebildete Fachpersonen)
  • 15,5 bis 20 belegte Plätze: mindestens vier Personen (davon zwei pädagogisch ausgebildete Fachpersonen)
  • usw.

Rechnungsbeispiel: Eine Kita hat eine Bewilligung für 20 Plätze. Sind die Kinder älter als 18 Monate, können gleichzeitig alle 20 anwesend sein. Sind z.B. sechs Kinder jünger als 18 Monate, werden sie als neun Kinder gezählt (6 x 1,5 = 9). Somit dürfen elf weitere Kinder über 18 Monate anwesend sein. Insgesamt sind es in dieser Gruppe siebzehn Kinder (6 + 11 = 17). In beiden Beispielen wird die Gruppe von mindestens vier Personen betreut, wovon mindestens zwei über eine pädagogische Ausbildung verfügen.

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Weiterbildungen

Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung – Schwerpunkt Deutsch»

Der Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung – Schwerpunkt Deutsch» für das Fachpersonal in Kitas, Tagesfamilien und Spielgruppen vermittelt eine zusätzliche Qualifikation in der sprachlichen Förderung von Kindern bis zu vier Jahren.

Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung – Schwerpunkt Deutsch» der Berufsfachschule Basel

Lehrgang «Kindheitspädagogik HF»

Dipl. Kindheitspädagoginnen HF und dipl. Kindheitspädagogen HF betreuen, bilden und erziehen Kinder in Angeboten der familien- und schulergänzenden Betreuung. Sie üben soziale und pädagogische Tätigkeiten aus.

Lehrgang «Kindheitspädagogik HF»

 

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Ausbildung

Kitas können Lernende ausbilden, wenn sie im Besitz einer Ausbildungsbewilligung der Fachstelle Lehraufsicht sind.

Mittelschulen und Berufsbildung, Fachstelle Lehraufsicht
Rosentalstrasse 17, Postfach 27
4005 Basel
Tel. +41 61 267 88 29
lehraufsicht@bs.ch
www.lehraufsicht.bs.ch

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Berufsnachwuchsförderung

Kitas erhalten Beiträge zur Förderung des Berufsnachwuchses. Damit soll ein Teil des Personalaufwands für die Ausbildung und Begleitung des Berufsnachwuchses entschädigt werden. Zudem wird bei Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie bezahlt.

Beiträge werden gewährt für Personen in den Ausbildungen Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ, Erwachsene, die den Berufsabschluss Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ nachholen, sowie Studierende in pädagogischen Ausbildungen an höheren Fachschulen.

Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung des Berufsnachwuchses in Kindertagesstätten